Rechtliche Rundum-Beratung für Musik-Veranstalter in der Eventbranche
Das Team von Spirit Legal aus Leipzig unterstützt Veranstalter aus der Musikbranche umfassend mit rechtlicher Expertise im Vertragsrecht, Urheber- und Medienrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht. Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung auftreten.
- Wir erstellen und verhandeln Verträge: Besuchervertrag, Engagementvertrag, Konzertvertrag, Managementvertrag, Hallenmietvertrag, Veranstaltungsordnung, Arbeitsvertrag, Sponsoringvertrag.
- Wir beraten Sie zu Ihren Leistungsschutz- und Urheberrechten.
- Wir informieren Sie zu GWVR, GEMA und KSK.
- Wir begleiten die Anmeldung und den Schutz Ihrer Marken und Veranstaltungstitel und gehen gegen deren Verletzung vor.
- Wir verfolgen Wettbewerbsverstöße Ihrer Konkurrenten und setzen Ihre Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz durch.
- Wir gestalten Ihre Verträge so, dass ein Weiterverkauf Ihrer Tickets nur unter den gewünschten Bedingungen erfolgen kann.
- Wir helfen Ihnen bei arbeitsrechtlichen Fragen zu freien Mitarbeitern und Angestellten.
- Wir helfen bei der Beantragung von behördlichen Genehmigungen.
- Wir beraten Sie, wie Sie bei Ihrer Veranstaltung die Rechte Ihrer Nachbarn wahren können.
- Wir prüfen Ihre Versicherungsverträge: Haftpflichtversicherung, Ausfallversicherung, Garderobenversicherung, Elektronikversicherung, Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung.
- Wir informieren Sie zu möglichen Förderungen Ihrer Veranstaltungen.
- Wir stehen Ihnen bei allen rechtlichen Herausforderungen während der Durchführung Ihrer Veranstaltung zur Verfügung.
- Wir beraten Sie zur GEMA, insbesondere zu Nutzungsmeldungen, den zutreffenden Tarifen, den Möglichkeiten von Gebührenreduzierungen und zu Rechnungen der GEMA.
Jetzt informieren: Wir bieten professionelle Rechtsberatung rund um das Musikrecht, Veranstaltungsrecht und die Rechte von Kreativen in der Musikbranche.
Fragen zu Musik-Veranstaltungen, die wir besonders häufig beantworten
- Muss ich die GEMA-Gebühr zahlen, wenn ich meinen Club vermietet habe?
- Kann ich anderen verbieten, den Namen meiner Veranstaltungsreihe zu verwenden?
- Muss ich Besuchern untersagen, Fotos oder Videos der Darbietung aufzunehmen?
- Welche Belehrungspflichten treffen mich als Veranstalter mit Blick auf die DSGVO?
- Wie kann ich gegen falsche Berichterstattungen über meine Veranstaltung vorgehen?
- Lohnt es sich, eine GmbH für meine Veranstaltung zu gründen?
- Muss ich einem Besucher den Ticketpreis teilweise erstatten, wenn er in der Sicht behindert ist, obwohl er einen Sitzplatz mit guter Sicht gebucht hatte?
- Wie kann ich den Weiterverkauf meiner Tickets einschränken?
- Kann ich die Haftung für Hörschäden ausschließen?
- Wie lange kann ich ein Open Air Lärm abhalten, ohne die Nachbarn berücksichtigen zu müssen?
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Foto: Martin Neuhof, Nadja Eckart-Vogel / Montage: Robert Handrow