Musikrecht: Rechtsberatung für Kreative

Professionelle Verträge für Musiker
Für Kreative führt der Weg ins Musikgeschäft über Verträge mit Kooperationspartnern, Labels, Plattenfirmen und Verlagen. Das gilt für Loop-Produzenten, Beat-Bastler und Rap-Texterinnen genau wie für Singer / Songwriter, Bands, Film- und Werbemusikkomponisten oder Video-Game-Produzentinnen – auch im Verhältnis untereinander, wenn man im Team oder als Band kreativ ist.
Vertragsprüfung bedeutet rechtliche Absicherung
Schon beim Verhandeln erster Verträge ist genau zu beachten, welche Vereinbarungen getroffen werden. Nachteilige Folgen der Verträge zeigen sich oft erst lange nach dem Vertragsschluss. Deswegen sollten die Regelungen sorgfältig geprüft werden.
Es besteht das Risiko, dass Musiker ihre eigenen Werke aufgrund langer Vertrags- und Auswertungsdauern später nicht selbst verwerten oder sich nicht vom Vertrag lösen können, auch wenn sie die Zusammenarbeit kündigen wollen. Nachteilige Vertragsklauseln können dazu führen, dass sie an den Erlösen nicht in angemessener Höhe beteiligt werden.
Besonderheiten bestehen bei Verträgen mit Partnern im Ausland. Das in den USA geltende Urheberrecht unterscheidet sich beispielsweise in wesentlichen Punkten von dem deutschen. Daraus ergeben sich Besonderheiten für die Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte.
Wir beraten Sie und Euch zu bestehenden Rechten und erstellen professionelle, passgenaue Verträge. Wir prüfen Vertragsangebote, verhandeln mit zukünftigen Partnern und sorgen dafür, dass die künstlerischen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimal verwirklicht werden. Jetzt Beratungstermin vereinbaren: +49 (0) 341 39 29 78 90.
Jetzt informieren: Wir bieten professionelle Rechtsberatung rund um das Musikrecht, Veranstaltungsrecht und die Rechte von Kreativen in der Musikbranche.
Rechtsberatung für jede Phase der Wertschöpfung
Das Urheber- und Medienrechts-Team von Spirit Legal aus Leipzig unterstützt Musikerinnen, Komponisten, Texterinnen, Produzenten und Interpreten in allen rechtlichen Fragen rund ums Musikrecht. Wir beraten in jeder Phase der Wertschöpfungskette, zu Verträgen für die Produktion von Aufnahmen oder die Nutzung von Kompositionen, über Verträge für Konzerte und Veranstaltungen bis hin zu denen für die Verwertung durch Verlage und Plattenfirmen/Labels. Wir erstellen und prüfen alle relevanten Verträge zwischen Kreativen, Veranstaltern und Verwertern.
- Wir erstellen und verhandeln Verträge: Auftrittsvertrag, Produzentenvertrag, Managementvertrag, Bandübernahmevertrag, Künstlerexklusivvertrag, Verlagsvertrag.
- Wir helfen, alle nötigen Rechte auch durch Sample-Genehmigungen zu wahren.
- Wir verhandeln mit Verwertern: Musikverlagen, Musiklabels, Musikvertrieb, Musikveranstaltern, Streaming-Anbietern, Sendeunternehmen, Rechtehändlern, Weltvertrieb.
- Wir beraten zu Verwertungsgesellschaften wie GEMA und GVL.
- Wir machen Ansprüche bei verletzten Urheberrechten, etwa auf angemessene Vergütung, Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz geltend und setzen sie durch.
- Wir beraten und unterstützen bei allen Fragen rund um die Musikfinanzierung, etwa durch Musikförderung und zur Künstlersozialkasse.
- Wir beraten Sie zu Ihren Reaktionsmöglichkeiten, wenn Ihr Mitgliedskonto von der GEMA gesperrt wurden, weil angebliche falsche Nutzungsmeldungen von der Verteilung zurückgestellt wurden.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren: +49 (0) 341 39 29 78 90
Fragen zum Musikrecht, die wir besonders häufig beantworten
- Darf ich ein Sample ohne Genehmigung nutzen, wenn es nur eine kurze Dauer hat?
- Was kann ich machen, wenn ein anderer meine Musik unerlaubt benutzt?
- Gebe ich alle meine Rechte an Musik ab, wenn ich die Nutzungsrechte an einen Produzenten, Verlag oder eine Plattenfirma übertrage?
- Ich bin HipHop-Produzentin und habe mit einem Rapper gemeinsam einen Track produziert, aber wir haben uns während der Aufnahmen verkracht. Wer entscheidet, ob die Aufnahmen veröffentlicht werden?
- Was ist der Unterschied zwischen Plattenfirma, Label und Verlag?
- Kann ich eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn der Track, den ich an das Label verkauft habe, durch die Decke geht?
- Ich möchte Tracks anderer Künstler remixen. Was muss ich dabei beachten? Habe ich Rechte an den Remixes?
- Unsere Band will ein Stück covern. Müssen wir jemanden um Erlaubnis fragen?
- Was bedeutet das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) für meine Titel auf YouTube? Muss ich etwas beachten oder selbst aktiv werden?
GEMA sperrt Mitgliedskonten
Die GEMA sperrt in letzter Zeit häufiger Mitgliedskonten. Hintergrund ist die Rückstellung der Verteilung wegen angeblich falscher Nutzungsmeldungen. Gerade DJs sind betroffen, aus zwei Gründen: Die Musiknutzung kann hier durch die GEMA automatisiert geprüft werden. Und es bestehen nach wie vor Fragen, wie Nutzungsmeldungen von DJs rechtskonform erstellt werden können. Wir beraten Sie dazu, wie Sie auf die Rückstellung von der Verteilung reagieren und eine Entsperrung ihres Mitgliedskontos erreichen können.
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Foto: Martin Neuhof, Nadja Eckart-Vogel / Montage: Robert Handrow