Model Release-Vertrag: Einwilligung DSGVO-konform gestalten
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung, kurz: DSGVO, in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden - mit weitreichenden Folgen für Fotografinnen und Fotografen. Die DSGVO ist angetreten, den Datenschutz europaweit zu vereinheitlichen, doch nach wie vor bleibt es den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, eigene Regelungen zu erlassen, so zum Beispiel in Sachen der Meinungs- und Pressefreiheit, zu dem die Fotografie gehört.
Vor Inkrafttreten der DSGVO war die Rechtslage in Deutschland eindeutig geregelt - und zwar in den §22 und § 23 des Kunsturheberrechtsgesetzes ("Recht am eigenen Bild"). So war für jeden Fotografen klar, unter welchen Umständen er eine andere Person fotografieren und unter welchen Voraussetzungen er die Fotografien der Person veröffentlichen darf.
Die DSGVO hat Unsicherheiten in dieses klare Regelungsgefüge gebracht, denn streng genommen, handelt es sich beim Aufnehmen und dem Veröffentlichen von Fotos nicht nur um eine Verbreitung im Sinne des Kunsturhebergesetzes, sondern auch um eine Datenverarbeitung. Für eine solche Datenverarbeitung durch Fotos hat der Gesetzgeber aber bislang weder im Kunsturhebergesetz, im Bundesdatenschutzgesetz noch irgendwo sonst ähnliche Ausnahmeregelungen geschaffen.
Da Fotografen „Datenverarbeiter“ im Sinne der Datenschutzgrundverordnung sind, können sie darüber hinaus auch von weiteren datenschutzrechtlichen Pflichten betroffen sein, beispielsweise vom Auskunftsanspruch, der Dokumentationspflicht, der Löschpflicht oder sogar Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sein. Über diese Betroffenenrechte müssen die Fotografen die aufgenommenen Personen künftig vorab informieren. Vor allem auf großen Veranstaltungen stellt das so manchen Fotografen vor besondere Herausforderungen.
Einwilligungen sind für Fotografen unverzichtbar
Jedem Fotografen, jeder Fotografin ist zu raten, von den fotografierten Personen umfassende Einwilligungen einzuholen und zwar mit allen Angaben, so wie sie oben auf der Seite bereits beschrieben wurden. Darüber hinaus ist es dringend zu empfehlen, die eingeholten Einwilligungen gründlich zu dokumentieren und auf Veranstaltungen die Teilnehmer hinreichend darauf hinzuweisen, dass und zu welchem Zweck ihre Daten verarbeitet werden.
Besser als ein Muster: Der individuelle Model-Release-Vertrag - DSGVO-konform und rechtssicher
Nicht selten greifen Fotografen auf Model-Release-Musterverträge zurück. Aus unserer alltäglichen Praxis können wir sagen: Finger weg vom Model-Release-Mustervertrag! Wer auf vorgefertigte Muster zurückgreift, den wird früher oder später eine Überraschung erwarten, denn ein Muster ist nie auf die individuellen Bedürfnisse von Fotografen zugeschnitten. Sie mögen nun vielleicht denken: Ist doch immer das Gleiche. Wie viele Unterschiede kann es da schon geben. Wir versichern Ihnen: sehr viele!
Model Release DSGVO-konform einsetzen - wir unterstützen Sie!
Die Rechtsanwälte von Spirit Legal erstellen für Fotografen und Fotografinnen individuelle Model Release-Verträgen, die dem aktuell geltenden Datenschutz-Recht entsprechen. Sprechen Sie uns an! Sie erreichen uns rund um die Uhr per Telefon und natürlich jederzeit über E-Mail oder unser Kontaktformular.