Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen in Gera
Gera ist eine kreisfreie Stadt im Osten Thüringens. Hinter der Landeshauptstadt Erfurt steht Gera nach Fläche an zweiter und nach Bevölkerung hinter Jena an dritter Stelle im Freistaat Thüringen. Mit dem Einsetzen der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts erlebte die Stadt ein großes Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum. Gera war zur Blütezeit der Stoff- und Tuchindustrie eine der reichsten Städte in Deutschland. Das historische Zentrum der Stadt bildet bis heute der Markt mit dem 1576 eingeweihten Geraer Rathaus, dem barocken Simsonbrunnen und der Stadtapotheke.
Was macht ein DSB?
Ein Datenschutzbeauftragter wirkt auf die Einhaltung des Datenschutzes hin. Er verarbeitet in der Regel nicht selbst personenbezogene Daten, sondern sorgt dafür, dass die für die Datenverarbeitung zuständigen Personen dem Datenschutz gerecht werden. Seine Aufgabe ist daher nicht nur durch Kontrolle, sondern auch durch Motivation und Information von Management und Mitarbeitern, den Datenschutz in deren Bewusstsein zu verankern und somit eine sensibilisierte Datenschutzkultur im Unternehmen aufzubauen. Der Datenschutzbeauftragte kann ein Mitarbeiter des Unternehmens sein – sog. interner Datenschutzbeauftragter – oder als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 11.08.2016 (Az. 15 K 2423/15) zu den Eigenschaften eines Datenschutzbeauftragten:
„(…) Dies folge aus seiner im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) garantierten fachlichen Weisungsfreiheit, seiner Unabhängigkeit und dem Verbot der Benachteiligung bei der Erfüllung seiner Aufgaben. (…). Zudem habe jeder Beschäftigte das Recht, sich unmittelbar und ohne Einhaltung des Dienstweges an den Datenschutzbeauftragten zu wenden, um den Schutz seiner personenbezogenen Daten zu gewährleisten, so dass der Datenschutzbeauftragte oft auch als Vertreter der Interessen der Beschäftigten fungiere.“
Sobald Sie mehr als eine Handvoll Mitarbeiter beschäftigen (inklusive Freelancern, Praktikanten und Teilzeitkräften), die personenbezogene Daten verarbeiten, ist laut BDSG ein Beauftragter für den Datenschutz (DSB) zu bestimmen. Dieser hat sich gegenüber Gästen, Mitarbeitern und der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Umgang mit Daten im Beherbergungsbetrieb zu verantworten.
Datenschutzbeauftragter: Warum lieber extern als intern?
Der interne betriebliche Datenschutzbeauftragte muss ausgebildet und fortgebildet sein, hat Anspruch auf Sonderurlaub und ist unkündbar, solange er Datenschutzbeauftragter ist. Die Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten darf nicht von einem Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen, Revisionsleiter oder IT-Leiter übernommen werden, da dies mit dem Gebot der Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit nicht zu vereinbaren ist.
Im Vergleich dazu weist ein externer DSB unterschiedliche Vorteile auf:
- Gewährleistung des externen und internen Datenschutzes im Unternehmen
- Management von Reputation und Auftreten des Unternehmens im Datenschutz
- Aufbau und Organisation von datenschutzkonformen IT-Strukturen
- Beratung der Geschäftsführung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten
- Zusammenarbeit mit datenschutzrechtlichen Kontrollbehörden im Auftrag des Unternehmens
- Gegenüber einem internen DSB weist er meist kostentechnische Vorteile auf
- Er kann jederzeit fristgerecht gekündigt werden.
- Er bedeutet durch seine Haftbarkeit in vollem Umfang ein kleineres Risiko für Ihre Firma
20 Mio. € für einen Verstoß oder 99,00 € im Monat für einen DSB?
Es drohen hohe Bußgelder mit der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung mit Strafen von 10 bis 20 Mio. €.
Im Übrigen müssen Sie aber auch einen erheblichen Reputationsverlust und womöglich auch den Verlust von Kunden befürchten, wenn Ihre Firma gegen den Datenschutz verstößt und dieser Verstoß bekannt wird.
Was bieten wir Ihnen?
Als externe Datenschutzbeauftragte beraten die Rechtsanwälte des Leipziger Standorts von Spirit Legal in allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit und unterstützen die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften nach europäischem und deutschem Recht vor Ort bei Ihnen in Gera.
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Die Schulung ihrer Mitarbeiter/-innen zum Datenschutz
Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen, mit personenbezogenen Daten arbeiten, werden von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von Spirit Legal fachkundig und praxisbezogen geschult. In den Seminaren, die wir bundesweit auch In-house bei Ihnen in Gera durchführen, machen unsere Datenschutzexperten Ihre Mitarbeiter mit den Vorschriften über den Datenschutz und den Erfordernissen des Datenschutzes vertraut. Gern führen wir auch Online-Webinare zum Datenschutz durch.
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Die Dokumentation im Sinne des Datenschutzgesetzes
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet jede private oder staatliche Stelle, die mit personenbezogenen Daten arbeitet, den Umgang mit diesen Daten zu dokumentieren. Diese Dokumentationspflicht gilt also auch für privatwirtschaftliche Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten umgehen. Die Rechtsanwälte von Spirit Legal übernehmen als externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen in Gera die Dokumentation und Bereitstellung von internen Verfahrensübersichten und Verfahrensverzeichnissen.
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Die Vorabkontrolle der automatisierten Datenverarbeitung
Weist die automatisierte Datenverarbeitung besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen auf, führen die Rechtsanwälte von Spirit Legal als externe Datenschutzbeauftragte eine Vorabkontrolle durch.
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Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung
Mit der ab 25. Mai 2018 unionsweit geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt eine Vielzahl neuer Pflichten auf Unternehmen in Deutschland zu. Die Rechtsanwälte von Spirit Legal unterstützen und beraten Sie umfassend bei der schrittweisen Umsetzung Ihrer Informations-, Dokumentations- und Schutzpflichten nach DSGVO.