Betriebsausfallversicherung für Hotels und Restaurants - Ersatz für Corona-Einbußen erfolgreich geltend machen
Spirit Legal Rechtsanwälte beraten nationale und internationale Startups, mittelständische Unternehmen, Behörden, öffentliche Einrichtungen und nationale und internationale Konzerne in den Bereichen Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht und Datenschutzrecht.
Das Gast- und Hotelgewerbe in Deutschland steht durch die Corona-Krise vor ungeahnten Herausforderungen. Die wirtschaftlichen Einbußen sind gewaltig, staatliche Unterstützungen und Nothilfeprogramme schaffen keinen angemessenen Ausgleich. So ist es nur folgerichtig, wenn Sie für die Umsatzeinbußen Ihre Betriebsausfallversicherung in Anspruch nehmen. Doch es mehren sich die Zeichen, dass Versicherungsunternehmen die Ansprüche ablehnen und damit die Erfüllung der Ihnen zustehenden Ansprüche vereiteln und unberechtigt verweigern.
Betriebsausfallversicherungen sollen finanziellen Ausgleich leisten für das Risiko, dass aufgrund eines Betriebsstillstands keine Umsätze realisiert und damit keine Gewinne erwirtschaftet werden können. Die vereinbarten Versicherungsleistungen sollen insbesondere dafür dienen, die Fixkostenbelastung abzufedern.
Pflicht zur Schadensanzeige gegenüber Versicherung, Fristen beachten
Damit überhaupt Ansprüche auf Versicherungsleistungen bestehen, sind gewisse Melde- und Informationspflichten gegenüber der Versicherung zu erfüllen. Zögern Sie dabei nicht zu lang, denn verspätete oder unvollständige Meldungen können als Obliegenheitspflichtverletzung die Versicherung von Ihrer Leistungspflicht ganz oder teilweise befreien. Wir unterstützen Sie bei der Anzeige des Versicherungsfalls gegenüber der Versicherung.
Corona-Pandemie als Versicherungsfall - nicht nur für die Hotellerie
In der Regel sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass die Betriebsunterbrechung auf einer versicherten Gefahr beruht, so z. B. bei einer Schließung während Sanierungsarbeiten nach einer Zerstörung des Gasthauses durch Brandstiftung. Ob Pandemien wie die Corona-Krise zu den versicherten Gefahren gehören, hängt vom konkret vereinbarten Versicherungsinhalt und den einbezogenen Versicherungsbedingungen ab. Schließt die Versicherung z. B. den Schutz gegen zusätzliche, unbenannte Gefahren ein, so kann auch die Corona-bedingte Schließung vom Versicherungsschutz umfasst sein.
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Senden Sie uns die Versicherungspolice und ggf. Korrespondenz mit Ihrer Versicherung zu und erhalten Sie eine kostenfreie, unverbindliche Ersteinschätzung, ob der Anspruch auf Versicherungsleistung Aussicht auf Erfolg hat. Sämtliche Unterlagen und Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Spirit Legal ist eine renommierte Rechtsanwaltssozietät mit Sitz in Leipzig. Wir beraten Startups, mittelständische Unternehmen sowie Konzerne nicht nur bundesweit, sondern auch international zu allen Fragen des Datenschutzrechts - kompetent, umfassend und auf Augenhöhe. Sprechen Sie uns an!
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