Beacons: Minisender groß im Kommen

Offline-Handel erhofft sich neuen Schwung

Auch wenn der Gedanke an den Spruch „Mit Speck fängt man bekanntlich Mäuse“ im Zusammenhang mit Beacons recht nahe liegt, ist die Ähnlichkeit zur Bezeichnung eines knusprigen Frühstückspecks doch eher zufällig. Tatsächlich bedeutet der Name dieser neuen Technologie auf Deutsch so viel wie „Leuchtfeuer“ und umschreibt damit deren Funktionsweise.

Beacons sind kleine, relativ günstige Funksender, die auf einer Weiterentwicklung der Bluetooth-Technologie basieren und für Proximity Targeting eingesetzt werden können. In kurzen Intervallen und mit einer Reichweite von bis zu 50 Metern versenden sie bei geringem Stromverbrauch Signale. Beacons sollen neuen Schwung in den Offline-Handel bringen, bieten aber auch für andere Anwendungen interessante Möglichkeiten.

Abbildung im Stil von René Magrittes "Ceci n'est pas un pipe" - Streifen Bacon mit dem Untertitel "This is not a beacon"

Die Funksender können beispielsweise in Geschäftsräumen installiert werden, um von dort aus Nachrichten an Beacon-fähige Smartphones aus der Umgebung zu versenden. Vor allem Millenials, also die Bevölkerungsgruppe zwischen 18 und 35 Jahren, könnten für diese Technologie zu gewinnen sein. Einer US-amerikanischen Umfrage zufolge würden 56 % gegen Erhalt von Gutscheinen oder Rabatten ihre persönlichen Daten mit einem Unternehmen teilen. Sowohl für den Online- als auch für den stationären Einzelhandel birgt diese Bereitschaft natürlich ein großes Potential an Absatzmöglichkeiten.

Ein Vorreiter in Deutschland ist die Supermarktkette Penny, deren Shopkick-App auf der Beacon-Technologie beruht. Kunden, die die App installiert haben, bekommen beim Betreten einer Penny-Filiale nicht nur Bonuspunkte gutgeschrieben, sondern erhalten außerdem Sonderangebote auf Ihr Smartphone. Andere Händler wollen in Deutschland demnächst nachziehen.

Weißes Smartphone auf einem Holztisch

Beacons können bei geringem technischem Aufwand also sehr effektiv für mobiles Marketing mit lokalem Bezug genutzt werden. Die Werbebotschaft kann den Verbraucher im entscheidenden Moment erreichen, positive Kundenerfahrungen schaffen und zu mehr Kaufabschlüssen verhelfen. Darüber hinaus eignen sich Beacons auch sehr gut für die Vernetzung von Geräten und Indoor Navigation.

In den USA sind die Minisender bereits etablierter und werden beispielsweise am Miami International Airport in Florida seit Ende 2014 für Check-in, Gepäckabgabe, Gate-Durchsagen, aber auch für interne Benachrichtigungen an Mitarbeiter genutzt. New Yorker Museen haben den Trend ebenfalls erkannt und setzen Beacons neuerdings testweise bei Museumsführungen ein. Statt Erläuterungen zu den Kunstwerken über einen Audio-Guide zu hören, erhalten die Besucher diese Informationen direkt aufs eigene Smartphone.

Die Einsatzmöglichkeiten von Beacons sind vielfältig und könnten völlig neuen Geschäftsmodellen den Weg bereiten. Dabei gilt es jedoch verschiedene Datenschutz-, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten.

Das sollten Sie beim Einsatz von Beacons beachten

  • Beacons verarbeiten keine personenbezogenen Daten, sie fungieren als reine Sendegeräte und sind datenschutzrechtlich unbedenklich. Sobald jedoch ein Empfängerprogramm (in der Regel eine Smartphone-App) eingesetzt wird, muss über die Nutzung von Beacons in der Datenschutzerklärung aufgeklärt und darüber informiert werden, wie mit den personenbezogenen Daten des Nutzers umgegangen wird (Art, Umfang, Zweck und ggf. Weitergabe an Dritte).
  • Bei der Nutzung standortbezogener Dienste bedarf es in der Regel einer gesonderten Einwilligung des App-Nutzers, sofern nicht lediglich anonymisierte Standortdaten erhoben werden. Die Einwilligung kann beispielsweise beim Download oder der erstmaligen Nutzung durch ein separates Häkchen oder eine Klick-Schaltfläche eingeholt werden.
  • Der Versand und die Ausgestaltung von Push-Mitteilungen werfen auch neue wettbewerbsrechtliche Fragen auf. Unklar bleibt, ob Push-Nachrichten unter Umständen als verbotene Werbung i.S. des § 7 UWG zu klassifizieren sind. Daher empfiehlt es sich, einen Widerruf der Einwilligung zum Erhalt von Push-Nachrichten zu ermöglichen.
  • Ebenso ist Vorsicht beim Inhalt der Push-Mitteilungen geboten. Diese müssen klar als Werbebotschaft erkennbar sein und dürfen keine unsachlich beeinflussenden oder irreführenden Angaben beinhalten.

Treten Sie mit uns in Kontakt

Gern unterstützen wir Sie bei der Anpassung Ihres Geschäftsmodells an die Beacon-Technologie und beraten Sie in allen Fragen unserer Fachgebiete und Themen. Sie erreichen uns wochentags an unserem Leipziger Standort, rund um die Uhr per Telefon und natürlich jederzeit über E-Mail oder unser Kontaktformular.

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