Die Kündigung als Ultima Ratio im Arbeitsrecht: Beratung durch einen Rechtsanwalt
Wenn es im Arbeitsrecht zur Kündigung kommt, ist es wichtig, von einem kompetenten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beraten zu werden. Das deutsche Arbeitsrecht stellt an Kündigungen außerhalb der Probezeit hohe Anforderungen, deren Beachtung dem Arbeitgeber obliegt. Dabei gilt: Eine Kündigung ist meist nur als Ultima Ratio, also als letzte Konsequenz, zulässig. Bevor ein Arbeitgeber personen- oder verhaltensbedingt kündigt, muss er versucht haben, das „Problem“ anderweitig zu lösen. Dies kann fallabhängig, zum Beispiel durch eine Abmahnung oder Umsetzung im Unternehmen, geschehen. Kommt es hierbei zu Ermessensfehlern, muss der Arbeitgeber arbeitsgerichtliche Konsequenzen befürchten.
Kündigung: die Rechtsanwälte von Spirit Legal unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei:
Erstellen von dienst-, Anstellungs- und Aufhebungsverträgen
Einführung zeitgemäßer Incentive-, Gratifikations- und Vergütungsmodelle
Erstellen von Mitarbeiterbeteiligungs- und Aktienoptionsplänen
Rechteübertragung und Verschwiegenheitsvereinbarungen im Bereich Informatiosntechnologien und geistiges Eigentum ( (IT/IP)
Gestaltung und Optimierung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote
Arbeitnehmerdatenschutz, Internet und Social Media am Arbeitsplatz
Vertretung gegenüber Sozialversicherungsträgern, auch in Statusfeststellungsverfahren
Umstrukturierung, Betriebsübergang und Employment Due Diligence bei M&A-Transaktionen
Arbeitsgerichtliche Streitigkeiten, Kündigungsschutzklagen, Durchsetzen von Beschäftigungsansprüchen
Sie brauchen Unterstützung im Arbeitsrecht? Sprechen Sie uns an!
Sie benötigen kompetente Unterstützung im Arbeitsrecht und wollen als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen oder haben als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten? Die Rechtsanwälte von Spirit Legal für Arbeitsrecht erarbeiten passgenaue Lösungen und unterstützen Sie im Arbeitsrecht. Sie erreichen uns rund um die Uhr per Telefon und natürlich jederzeit über E-Mail.
Welche Formen der Kündigungen im Arbeitsverhältnis gibt es?
Verhaltensbedingte Kündigung
Personenbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung
Bei verhaltensbedingten Kündigungen, wie bei einem häufigen Zuspätkommen, unentschuldigtem Fehlen oder der Missachtung von Arbeitsvorschriften, sind oftmals mehrere Abmahnungen des Arbeitgebers nötig, bevor eine Kündigung begründet ist. In Fällen der personenbedingten Kündigung, bei denen der Arbeitnehmer zum Beispiel aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nicht oder nicht mehr auf seiner Stelle eingesetzt werden kann, muss zunächst versucht werden, ihn an anderer Stelle im Betrieb einzusetzen. Ähnlich verhält es sich bei betriebsbedingten Kündigungen. Diese müssen nachvollziehbar begründet sein und bedürfen insbesondere einer Sozialauswahl zwischen den infrage kommenden Mitarbeitern. Nicht zuletzt sind stets auch die Fristen für Abmahnungen und Kündigungen im Auge zu behalten. In puncto Arbeitsrecht und Kündigungen sind die Rechtsanwälte von Spirit Legal der erfahrende Partner an Ihrer Seite.
Bei Kündigungen im Arbeitsrecht: Besser gleich Rat bei erfahrenen Rechtsanwälten einholen
Während Arbeitnehmer in den meisten Fällen nur die gesetzliche Kündigungsfrist und eventuell tarifliche Sonderregelungen zu beachten haben, werden an Kündigungen durch den Arbeitgeber zunehmend höhere Anforderungen gestellt. Dabei wird zwischen außerordentlichen, also fristlosen, und ordentlichen Kündigungen unterschieden. Eine fristlose Kündigung ist nur im Ausnahmefall möglich und bedarf eines dringenden Grundes. Ein solcher dringender Kündigungsgrund muss ein derart grobes Fehlverhaltens des Mitarbeiters sein, dass eine weitere Zusammenarbeit unter keinen Umständen mehr zumutbar ist. Bloße persönliche Abneigung genügt dafür ebenso wenig wie geringfügige Auffälligkeiten im Arbeitsalltag. Gleiches gilt für die außerordentliche Kündigung von Arbeitnehmern. Daher sollte im Fall arbeitsrechtlicher Kündigungen stets einen Rechtsanwalt konsultiert werden. Denn sollte die Kündigung aus formellen oder materiellen, also inhaltlichen, Gründen unwirksam sein, führt dies dazu, dass das Arbeitsverhältnis als nie beendet gilt. Das wiederum hat zur Folge, dass der Arbeitgeber den gekündigten Arbeitnehmer nicht nur weiter beschäftigen, sondern auch ausstehende Löhne und Gehälter nachzahlen muss.
Da sich Kündigungsschutzprozesse meist über viele Monate, manchmal sogar über Jahre hinziehen, fallen auf diese Weise schnell beträchtliche Summen im fünf- bis sechsstelligen Bereich an. Deshalb konsultieren Sie besser gleich in puncto Arbeitsrecht und Kündigungen unsere erfahrenen Rechtsanwälte. Spirit Legal Rechtsanwälte ist auf Arbeitsrecht spezialisiert, bietet eine umfassende und zielorientierte Beratung an und vertritt Sie im Ernstfall sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Ein guter Rechtsanwalt oder eine gute Rechtsanwältin können bei frühzeitiger Einschaltung dabei helfen, teuere Kündigungsschutzprozesse durch außergerichtliche Vergleiche zum beiderseitigen Vorteil vermieden werden.
Treten Sie mit uns in Kontakt
Sie erreichen uns wochentags an unserem Leipziger Standort, rund um die Uhr per Telefon und natürlich jederzeit über E-Mail oder unser Kontaktformular.