Erstmals nach dem Rechtsprechungswandel zur Linkhaftung im Urheberrecht hat nun auch der BGH einen solchen Fall entschieden. Sein jüngstes Urteil nimmt Suchmaschinenbetreiber und -Nutzer von der Linkhaftung für sogenannte Vorschaubilder aus. Trifft der BGH auch eine allgemeine Aussage zur Linkhaftung im Urheberrecht? lesen
Im Sommer vergangenen Jahres sorgte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Linkhaftung für erhebliches Aufsehen, denn er entschied: Wer einen Link auf eine Webseite setzt, die Urheberrechtsverletzungen enthält, beispielsweise geklaute Bilder, kann auch selbst wegen Urheberrechtsverletzung haften. lesen
Haftet man als Webseitenbetreiber auch dann für Urheberrechtsverletzungen, wenn man ein Foto gar nicht selbst klaut, sondern man nur auf eine Seite verlinkt, auf der ein gestohlenes Bild verwendet wird? Mit dieser Frage hatte sich Ende letzten Jahres das Landgericht Hamburg in einer Entscheidung zu beschäftigen. Was es mit dieser auf sich hat, möchte werde ich Ihnen anschließend erläutern. lesen
Nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Sommer hat nun auch erstmals ein deutsches Gericht festgestellt, dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung darstellen kann. Diese Entscheidung wird massive Auswirkungen auf die Informations- und Kommunikationsfreiheit haben, denn bisher galt im Grundsatz: Ein Link kann keine Urheberrechte verletzen. lesen