Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung vom März 2017 (Urteil vom 14.03.2017 – Az.: VI ZR 721/15) die Anforderungen an den wirksamen Versand von E-Mail-Werbung konkretisiert. Der Kläger, ein Handelsvertreter, erhielt unter seiner geschäftlich genutzten E-Mail-Adresse xyz@gmx.de mehrfach von der Beklagten, einem Verlag, unaufgefordert Werbe-E-Mails... lesen