Wer eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen will, verfügt nicht immer vom ersten Tag an über eigene Geschäftsräume. Für die Anmeldung der neuen Gesellschaft zum Handelsregister ist jedoch laut GmbH-Gesetz eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben. Diese Pflicht wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz: MoMiG) eingeführt... lesen