Werbetreibende haben auf Facebook die Möglichkeit, aus Kundenlisten maßgeschneiderte Zielgruppen zu erstellen, sogenannte Custom Audiences. Laut eines aktuellen Beschlusses ist diese Art des Targetings nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Tilman Herbrich ist Privacy Expert bei Spirit Legal LLP und erklärt im Video, was sich durch den Beschluss geändert hat und worauf Online-Händler nun achten sollten. lesen
Frankreich macht es vor: Mit Photoshop bearbeitete Werbemodels müssen dort mit einem Hinweis auf die Nachbearbeitung versehen werden. Droht uns eine solche Pflicht auch in Deutschland? Oder gibt es sie gar schon? Darüber möchte ich in diesem Video sprechen. lesen
Immer häufiger wurde ich in den letzten Monaten von Agenturen und Influencern gefragt: Wie muss ich meine Posts eigentlich richtig kennzeichnen, um mich nicht dem Vorwurf der Schleichwerbung auszusetzen? Reicht es, wenn ich die Kennzeichnung in den Hashtags vornehme und reicht der Hashtag #Ad als Kennzeichnung aus? lesen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 08.09.2015 eine interessante Entscheidung über das Angebot und die Bewerbung von Osteopathie-Leistungen durch einen Physiotherapeuten gefällt. Um an dieser Stelle erst gar keine Spannung aufkommen zu lassen: Die Zulässigkeit liegt nicht ohne Weiteres vor. lesen
Während Werbetreibende sich Großes von Facebooks „Custom Audiences“ erhoffen, bleiben jedoch Zweifel, ob das Gimmick des sozialen Netzwerks tatsächlich mit dem deutschen Datenschutz vereinbar ist. Facebook Custom Audience ermöglicht eine zielgenaue Bewerbung bestimmter Zielgruppen bei Facebook. Eine Zielgruppe kann dabei zum Beispiel Bestandskunden, Interessenten oder Besucher der eigenen Website... lesen
Das Ferienhaus: gemütlich soll es sein, in idyllischer Lage und interessanter Umgebung. Werbetreibende wissen das und hübschen die zu vermietenden Objekte entsprechend gern ein bisschen auf. Aus „renovierungsbedürftig“ wird dann „rustikal“ und aus der Großbaustelle nebenan ein „aufstrebendes Viertel“. Schnell wird dabei die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschritten. In einem Fall vor dem OLG Düsseldorf ging es um... lesen
Der BGH hat eine wettbewerbsrechtliche Selbstverständlichkeit bestätigt: Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist unlauter, auch wenn die selbstverständlichen Werbeaussagen nicht besonders hervorgehoben dargestellt werden. Eine Selbstverständlichkeit liegt unter anderem vor, wenn der Werbende den unzutreffenden Eindruck erweckt, gesetzlich bestehende Rechte... lesen