Rechtswidrig erhobene Beweismittel können durch ihre bloße Existenz unter Umständen einen erheblichen Eingriff in Rechte Dritter bedeuten. Welche prozessualen Möglichkeiten den Betroffenen sodann zur Verfügung stehen, um bestehende Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gegen die Verwendung dieser Beweismittel durchzusetzen, soll Gegenstand dieses Beitrags sein. lesen