Tippt man bei Amazon einen Begriff in die Suchmaske ein, erscheinen daraufhin nach einem bestimmten Algorithmus ermittelte Wortkombinationen als Suchvorschläge. Dass durch die Vorschläge dieser „Autocomplete“-Funktion Persönlichkeitsrechte verletzt werden können, stellte der BGH bereits im Jahr 2013 klar. Diese Grundsätze wendete nun das LG Köln auf den geschäftlichen Verkehr an… lesen