Wer sein Profil in einem Karrierenetzwerk geschäftlich nutzt, muss nach einschlägigen Gerichtsentscheidungen nun ein Impressum vorhalten. Die Richterbank legte sowohl die Einordnung eines Profils als „geschäftsmäßig“ als auch die Verantwortlichkeit des Netzwerkmitglieds für die rechtskonforme Ausgestaltung des Impressums auf Karriereplattformen äußerst weit aus... lesen