Als Teil des Aktionsplans zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt präsentierte die Bundesregierung im Juli 2014 den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes, über den nach der Sommerpause abgestimmt werden soll. Dass hierzu Handlungsbedarf besteht, sieht man nicht erst seit der Prokon-Pleite. Deshalb soll die Finanzaufsicht BaFin künftig auch den Grauen Kapitalmarkt überwachen und beispielsweise vor riskanten Finanzprodukten warnen... lesen