Vor einem Jahr entstand der Mythos zur Einholung von „Last-minute“-Einwilligungen im E-Mail-Marketing. Anna Wiesinger ist Privacy Expert bei Spirit Legal und sie zieht in diesem Evil Legal Video eine Bilanz nach 365 Tagen DSGVO. lesen
Im Datenschutzberater 04/2019 schreiben Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Jonas Kahl und Wissenschaftlicher Mitarbeiter Franziskus Horn über Mitarbeiterfotografie im Spagat zwischen KUG, DSGVO und BAG-Rechtsprechung: Neue Anforderungen an die Einwilligungserklärung für Bildnisse im Beschäftigungsverhältnis. lesen
Im Datenschutzberater 04/2019 schreibt Maria Fetzer über die Nutzung von Whatsapp in Arztpraxen: Risiken und Nebenwirkungen auf Kosten des Patienten: Warum vom Einsatz des Messengers zur Kommunikation mit Patienten abzuraten ist. lesen
Anna Wiesinger ist Privacy Expert bei Spirit Legal und zeigt wesentliche Aufgaben und Pflichten auf, die es im Zusammenhang mit dem Beschäftigtendatenschutz zu beachten gibt. lesen
Die polnische Datenschutzaufsichtsbehörde UODO hat kürzlich ein Bußgeld in Höhe von 220 000 EUR gegen Bisnode Polska verhängt. Wie es dazu kam erläutert Natalie Ferenčik in einem Hintergrundbeitrag. lesen
Franziska Weber, Rechtsanwältin bei Spirit Legal LLP, erläutert im neuesten EvilLegal Video die problematische Kopplung der AGB mit Datenschutzinformationen im Bestellvorgang und entzaubert dabei den Mythos des Einwilligungsklicks als Notwendigkeit. lesen
Unser donnerstäglicher Digital DNA Newsletter enthält relevante Leseempfehlungen aus Recht, Technologie, Marketing und Wissenschaft. Heute die Ausgabe #8 lesen und abonnieren: Einwilligungsgestaltung im Rahmen der DSGVO. lesen
Wie wichtig die Schaffung einer vertraglichen Grundlage zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter im Rahmen der DSGVO ist, zeigt die erstmalige Verhängung eines Bußgeldes. Worauf dabei noch zu achten ist erklärt Privacy Expert Anna Wiesinger im brandaktuellen Evil Legal Video. lesen
Die französische CNIL stellte Verstöße durch Google gegen die DSGVO fest und verhängte eine 50 Millionen EURO Strafe. Im Video eine Einschätzung von Peter Hense zur Entscheidung: Hintergrund, Ausblick und Tipps. lesen
Das LG Wiesbaden schließt sich der Auffassung an, dass die Datenschutzgrundverordnung abschließend und daneben kein Raum für eine Anwendbarkeit des UWG sei. Ein DSGVO-Verstoß könne nicht als Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung mit Hilfe des Wettbewerbsrechts verfolgt werden. lesen