In einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging ein Altedelmetallhändler gegen einen Konkurrenten vor, der mit der Werbeaussage „Wir zahlen Höchstpreise für Ihren Schmuck“ für sein Geschäft warb. Für Verbraucher, die Altgold verkaufen wollen, handelt es sich hierbei um eine willkommene Werbeaussage, die eine möglichst hohe Monetarisierung von altem Schmuck verspricht. Durch die Brille des Wettbewerbsrechtlers betrachtet handelt es sich hierbei um eine „Spitzenstellungswerbung“... lesen