Mit Beschluss vom 10.07.2014 hat der BGH entschieden (Az. I ZB 18/13-Gute Laune Drops), dass die Löschung der Wort-/Bildmarke „Gute Laune Drops“ für u.a. die Waren „Süßigkeiten“, „Bonbons“ und „Pastillen“ wegen fehlender Unterscheidungskraft zu Recht erfolgte. Dabei war unerheblich, dass die Marke schon mehrere Jahre eingetragen war und... lesen