Das Ferienhaus: gemütlich soll es sein, in idyllischer Lage und interessanter Umgebung. Werbetreibende wissen das und hübschen die zu vermietenden Objekte entsprechend gern ein bisschen auf. Aus „renovierungsbedürftig“ wird dann „rustikal“ und aus der Großbaustelle nebenan ein „aufstrebendes Viertel“. Schnell wird dabei die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschritten. In einem Fall vor dem OLG Düsseldorf ging es um... lesen