Werbung mit Mitarbeiterfotos ohne Einwilligung: Spirit Legal Rechtsanwälte setzen Geldentschädigung durch
Spirit Legal Rechtsanwälte haben erfolgreich das Recht am eigenen Bild einer Arbeitnehmerin gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber durchgesetzt.
Noch während ihrer Tätigkeit für den Arbeitgeber hatte die Arbeitnehmerin an einem Fotoshooting für ein internes Mitarbeitermagazin teilgenommen. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen wurden diese Fotos dann ohne ihre Einwilligung auch für weitere Werbeaktionen des Unternehmens verwendet. So entdeckte die ehemalige Arbeitnehmerin, dass ihre Fotos für eine groß angelegte Werbekampagne auf mehreren Internetseiten und Social-Media-Kanälen des Arbeitgebers verwendet wurden.
Eine Einwilligung in diese Art der Nutzung ihres Bildnisses hatte die ehemalige Arbeitnehmerin aber nie erteilt; auch eine ausreichende Information über die Verwendung ihrer persönlichen Daten fand nicht statt.
Spirit Legal Rechtsanwälte gingen für die ehemalige Arbeitnehmerin schließlich gegen diese Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild und die damit einhergehende Verletzung des Datenschutzrechts vor. Spirit Legal konnte erreichen, dass alle Fotos entfernt wurden, der ehemalige Arbeitgeber eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgab, der ehemaligen Arbeitnehmerin eine Geldentschädigung in Höhe von 1.400 Euro gezahlt und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten erstattet wurden.
Dr. Jonas Kahl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Spirit Legal:
„Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass das Recht am eigenen Bild auch im Arbeitsverhältnis umfassend geschützt ist. Zusätzlich zum Arbeitsvertrag bedarf es für das Erstellen und Verwenden von Fotos einer gesonderten schriftlichen Einwilligung. Ohne eine solche zusätzliche Einwilligung stellt die Verwendung häufig einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG und das Datenschutzrecht nach Art. 4 Nr. 1, 2; 6 Abs. 1 DSGVO dar.“
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