Wann ist ein Whatsapp-Chat eine beleidigungsfreie Sphäre?

 

Wann ist ein Whatsapp-Chat eine beleidigungsfreie Sphäre? Dr. Jonas Kahl, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Spirit Legal LLP, erklärt im Evil Legal Video, was ein "privilegiertes Vertrauensverhältnis" ausmacht und wieso es notwendig ist, wenn man mal kein Blatt vor dem Mund nehmen möchte.

Wollten Sie Ihrer Familie schon immer mal sagen was Sie von ihr halten? Falls ja, sollten Sie dabei jedenfalls WhatsApp als Kommunikationsmittel Ihrer Wahl heranziehen.

Und ohne Ihnen raten zu wollen, sich mit Ihrer Familie zu überwerfen, möchte ich Ihnen heute eine ziemlich interessante Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt zu WhatsApp-Gruppen von Familienmitgliedern vorstellen. Mein Name ist Jonas Kahl, ich bin Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Spirit Legal.

Manche meinen ja, was in der Vertrautheit eines WhatsApp-Chats geschrieben wird, kann niemand nachvollziehen und kann deshalb auch keine rechtlichen Folgen haben. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus.

Genauso wie bei jeder anderen Kommunikation kann auch ein Chat grundsätzlich ein ehrverletzender Raum sein, in dem Beleidigungen ausgesprochen werden können. Denn der gewählte Kommunikationskanal ist dabei erstmal gar nicht entscheidend. Beleidigung ist Beleidigung.

Allerdings kennt die Rechtsprechung hiervon auch Ausnahmen, in denen man tatsächlich kein Blatt vor den Mund nehmen muss. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Äußerung über einen Dritten in einem privilegierten Vertrauensverhältnis fällt.

Woraus besteht nun ein „privilegiertes Vertrauensverhältnis“ fragen Sie sich? Folgende drei Eigenschaften sprechen dafür:

  1. Erstens muss die Äußerung erstmal selbst vertraulich sein. Die Mitteilung muss also Ausdruck des besonderen Vertrauens zu der Person sein, mit der man spricht.
  2. Zweitens muss die Äußerung im engsten Familienkreis oder zwischen vergleichbar eng verbundenen Freunden getätigt werden. Dahinter steht der Gedanke, dass man sich in diesen Beziehungen aussprechen können soll.
  3. Drittens sollte man beachten, dass für den Äußernden nicht davon auszugehen sein darf, dass der Inhalt nach außen transportiert wird. Wenn das alles vorliegt, kann von einer beleidigungsfreien Sphäre gesprochen werden.

Und das hat das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt auch für WhatsApp-Nachrichten und Gruppenchats zwischen Familienmitgliedern entschieden.

Nun stellen Sie sich sicherlich die Frage, ob man dieses Urteil des Frankfurter Gerichts auch auf andere Vertrauensbeziehungen übertragen kann? Ob die enge persönliche Beziehung beispielsweise auch noch beim Gruppenchat der ganzen Schulklasse vorliegt, ist hingegen schon stark zu bezweifeln. In einer kleineren WhatsApp-Gruppe in einem Freundeskreis könnte man da vielleicht schon eher von ausgehen.

Das Urteil aus Frankfurt soll Sie jetzt nicht ermutigen, über ihre Familienmitglieder herzuziehen – schon aus Harmoniegründen. Ist die Aussprache dennoch notwendig, achten Sie auf das „privilegierte Vertrauensverhältnis“, dann ist keine gerichtliche Verurteilung zu befürchten.

Falls Sie selbst äußerungsrechtliche Fragen haben, sprechen Sie mich einfach an.

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