Wahlplakate & Flyer: Warum anonyme Wahlwerbung verboten ist

Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl: Wahlplakate & Flyer: Warum anonyme Wahlwerbung verboten ist
Foto: Nadja Eckardt-Vogel

Wahlplakate und Wurfzettel sind ein bewährtes Mittel im politischen Wahlkampf, um Botschaften schnell und direkt an Wählerinnen und Wähler zu bringen. Auch im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahlen werden sie wieder häufig genutzt.

Besonders im politischen Kontext kann Wahlwerbung ohne Impressum erhebliche Gefahren mit sich bringen und ein Instrument zu Zwecken der anonymen Wahlbeeinfluss und Desinformation sein.

Verbreitung anonymer Flyer und Plakate im Wahlkampf

Entsprechende Fälle kamen auch in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit bei den unterschiedlichsten Wahlen immer wieder vor.

Drei Beispiele aus dem Bundestagswahlkampf im Jahr 2021:

Somit handelt sich um ein Phänomen, das mit Blick auf die Bundestagswahl in den kommenden Wochen wieder vermehrt auftreten könnte.

Gefahr für die Demokratie

Die anonyme Wahlwerbung birgt eine erhebliche Gefahr für die Demokratie. Denn im Wahlkampf lebt die Demokratie von Transparenz und der Möglichkeit, sich eine fundierte Meinung zu bilden. Anonyme Wahlwerbung lässt jedoch keine Rückschlüsse darauf zu, wer hinter den Aussagen steht und bietet so ein Medium für Falschinformation und Hetze. Die anonymen Druckwerke haben eine hohe Suggestivkraft und können damit zur Manipulation der Empfänger beitragen. Sie lassen sich gezielt zur Diffamierung von politischen Gegnern, Täuschung von Wählerinnen und Wählern durch irreführende Aussagen und Polarisierung gesellschaftlicher Gruppen einsetzen.

Verstoß gegen die Impressumspflicht

Aus diesen Gründen ist Wahlwerbung ohne Impressum rechtswidrig. Wahlplakate und Wurfzettel unterfallen als Druckwerke der allgemeinen Impressumspflicht, die in allen Pressegesetzen der Länder geregelt ist. Hiernach sind auf jedem Druckwerk Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag die des Verfassers oder des Herausgebers anzugeben. Für Sachsen ergibt sich dies beispielsweise aus dem Sächsischen Gesetz über die Presse (SächsPresseG), welches die Vorgaben in § 6 SächsPresseG enthält:

Auf allen mittels eines zur Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahren hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Schriften, besprochenen Tonträgern, bildlichen Darstellungen mit oder ohne Schrift und Musikalien mit Text oder Erläuterungen (Druckwerke), die im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinen, müssen deutlich sichtbar Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers genannt sein. 2Beim Selbstverlag treten an die Stelle der Angaben über den Verleger Name oder Firma und Anschrift des Herausgebers oder des Verfassers. (§ 6 Abs. 1 SächsPresseG)

Diese Impressumspflicht sorgt für Transparenz und rechtliche Verbindlichkeit, indem sie Betreiber von Websites oder Printmedien zur Veröffentlichung bestimmter Informationen verpflichtet. Dadurch können Nutzer den Verantwortlichen identifizieren und bei Beschwerden oder rechtlichen Problemen kontaktieren. Sie dient der Verfolgung rechtlicher Ansprüche und der Vermeidung von anonymem Missbrauch. Ein ordnungsgemäßes Impressum signalisiert Seriosität und Vertrauenswürdigkeit.

Bußgelder für fehlendes Impressum

Die Verbreitung anonymer Wahlwerbung stellt nach den Pressegesetzen der Länder zugleich eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit von den zuständigen Verwaltungsbehörden mit einer Geldbuße geahndet werden kann:

  • Für die Wurfzettel in Halle wäre ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro möglich gewesen (§ 14 Pressegesetz für das Land Sachsen-Anhalt)
  • Im Fall der Flyer in Leipzig hätte die Stadt ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro festsetzen können (§ 13 SächsPresseG)
  • Die Plakate in Biberach hätten mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden können (§ 22 PresseG BW).

Schutz demokratischer Meinungsbildung

Wahlwerbung ohne Impressum gefährdet die demokratische Meinungsbildung und öffnet Tür und Tor für Desinformation, Manipulation und Hetze. Sie untergräbt die Transparenz, die für einen fairen Wahlkampf unabdingbar ist. Sowohl Wählerinnen und Wähler als auch politische Akteurinnen und Akteure sollten deshalb wachsam sein und gemeinsam darauf achten, dass der demokratische Prozess geschützt bleibt.

Allerdings werden die Sanktionsmittel von den zuständigen Verwaltungsbehörden nur selten genutzt. Denn oftmals unterbleibt eine konsequente Rechtsdurchsetzung und die zuständigen Aufsichtsbehörden schreiten nicht oder nur unzureichend ein.


Wenn der Beitrag interessant für Sie war, bleiben Sie einfach mit uns in Kontakt:
Bluesky · Twitter · LinkedIn

Tags

News Filesharing kündigungsschutz Deep Fake Customer Service Newsletter targeting Team Spirit data privacy E-Mail Wettbewerbsrecht AGB Schadensfall EC-Karten Schöpfungshöhe § 5 MarkenG whatsapp Telefon Datenschutz brexit CRM Textilien Unterlassungsansprüche Technologie ReFa Online Gaming Disorder Adwords Werbung Check-in Class Action Sperrwirkung Data Protection Instagram Radikalisierung Kundendaten Werbekennzeichnung Künstliche Intelligenz Abhören Arbeitsrecht Plattformregulierung Bußgeld Algorithmus Transparenz Google AdWords selbstanlageverfahren Touristik Handelsregister Beweislast Exklusivitätsklausel anwaltsserie Gepäck Informationsfreiheit Datenpanne Amazon gezielte Behinderung Reise data security Education Online Marketing SSO Social Media LMIV PPC Minijob Anmeldung Vergleichsportale Abmahnung E-Commerce Hausrecht Gäste Entschädigung handel Diskriminierung Medienrecht Sponsoren verbraucherstreitbeilegungsgesetz berufspflicht Home-Office Irreführung Infosec urheberrechtsschutz Auftragsdatenverarbeitung kommunen Türkisch Kapitalmarkt Beacons FTC Bestandsschutz right of publicity Online Shopping Beschäftigtendatenschutz USPTO Datenportabilität fotos Wettbewerbsverbot Sperrabrede Prozessrecht Spielzeug Buchungsportal Meldepflicht § 15 MarkenG Limited nutzungsrechte Gastronomie Auslandszustellung Datenschutzrecht Wettbewerb Crowdfunding Expedia.com Analytics Panoramafreiheit Team Hack Lebensmittel Verfügbarkeit gdpr Weihnachten LikeButton München Internetrecht Dynamic Keyword Insertion Schadenersatz Abwerbeverbot Onlineshop Bildung Boehmermann Kritik Marketing Bildrecherche Kartellrecht OLG Köln Compliance Datensicherheit Asien Produktempfehlungen Persönlichkeitsrecht E-Mail-Marketing markenanmeldung Privacy Linkhaftung transparenzregister Haftungsrecht Interview drohnen Bachblüten Hotelrecht Gegendarstellung verlinkung Online-Bewertungen Vergütungsmodelle Kundenbewertung Consent Management SEA Berlin HSMA ransom Hotels videoüberwachung Mitarbeiterfotografie Vergütung Messe Kündigung Digitalwirtschaft Foto technik Überwachung Bestpreisklausel Hotel Identitätsdiebstahl Geschäftsführer Datenschutzgesetz Authentifizierung verlinken Reisen Chat Impressum Arbeitsunfall Gesundheit ransomware #emd15 USA Preisauszeichnung Hotelkonzept Stellenangebot Unionsmarke OTMR Selbstverständlichkeiten Panorama Datenschutzerklärung Informationspflicht Zustellbevollmächtigter Kekse Insolvenz Single Sign-On hate speech messenger Aufsichtsbehörden Google Einverständnis Tracking

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2025, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: