• Deutsch
  • Aktuelles
  • Verpflichtung der Mitarbeiter auf Datengeheimnis trotz DSGVO

Verpflichtung der Mitarbeiter auf Datengeheimnis trotz DSGVO

Evil Legal zum Nachlesen

Nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes ist es den mit der Datenverarbeitung beschäftigten Personen untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Sie müssen also das Datengeheimnis einhalten. In der Vergangenheit waren Sie als Unternehmer auch verpflichtet, Ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Doch was ändert sich eigentlich jetzt mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)?

Mein Name ist Franziska Weber. Ich bin Rechtsanwältin bei Spirit Legal in den Bereichen Wirtschafts- und Medienrecht. In der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) findet sich nun keine entsprechende Regelung mehr. Man könnte also meinen, dass die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis oder das Datengeheimnis generell unter der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung keine Rolle mehr spielt. Doch das ist nicht der Fall, denn an mehreren Stellen in der Datenschutzgrundverordnung werden auch Begriffe wie "Vertraulichkeit der Daten" erwähnt sowie, dass der Verantwortliche entsprechende Maßnahmen zu treffen hat, dass personenbezogene Daten nur auf Anweisung verarbeitet werden.

Da der Verantwortliche nach der Datenschutzgrundverordnung auch dazu verpflichtet ist, den Nachweis zu erbringen, dass er die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung einhält, ist es also weiterhin zu empfehlen, die Mitarbeiter auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Doch wie geht man dabei am besten vor?

Man kann die Verpflichtung in drei Teile gliedern: Zunächst einmal die Verpflichtung der Mitarbeiter zur Einhaltung des Datengeheimnisses und Verpflichtung auf die Vertraulichkeit der Daten. An zweiter Stelle sollte der Mitarbeiter jeweils bestätigen, dass er auf die Vertraulichkeit und deren Einhaltung verpflichtet worden ist. Drittens sollten den Mitarbeitern ein Informationsblatt ausgehändigt werden, das noch mal die Anforderungen und Verpflichtungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verständlich zusammenfasst. Des Weiteren sind natürlich Anpassungen der bisherigen Verpflichtungserklärung an die neuen gesetzlichen Regelungen vorzunehmen. Zum einen sollte beispielsweise der Titel verallgemeinert werden. Es sollte nicht mehr die Verpflichtungserklärung mit "Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz" gewählt werden, da es eben eine der im § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechende Regelung nicht mehr gibt. Als Alternative könnte man als Titel die "Verpflichtung der Mitarbeiter auf Wahrung der Vertraulichkeit der Daten und des Datenschutzes" wählen. Des Weiteren sind natürlich auch die Informationen in dem ausgehändigten Informationsblatt anzupassen. Dies betrifft insbesondere die Folgen für die Mitarbeiter bei Verstößen gegen das Datengeheimnis.

Wenn Sie sich jetzt noch überhaupt nicht mit dem Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschäftigt haben, werfen Sie doch einen Blick auf das Video meiner Kollegin Julia.

Tags

Abhören gezielte Behinderung recht am eigenen bild Deep Fake Werktitel Dark Pattern Adwords Finanzaufsicht UWG Internetrecht Geschäftsführer Data Protection Suchmaschinen anwaltsserie Website Hotellerie Gesichtserkennung Hotel Auslandszustellung Impressum arbeitnehmer Spitzenstellungsbehauptung Polen Schadensersatz Arbeitsunfall Leipzig schule Recht Prozessrecht Linkhaftung Pseudonomisierung Panorama Sperrwirkung E-Mobilität § 5 UWG Handynummer Sponsoring PPC BDSG Datenschutzgrundverordnung Tracking Videokonferenz privacy shield Rückgaberecht jahresabschluss 5 UWG Domainrecht Bewertung Hotelvermittler #emd15 Analytics Aufsichtsbehörden Urheberrecht Verlängerung AGB Handelsregister Unternehmensgründung Dokumentationspflicht YouTube Art. 13 GMV SEA Rechtsprechung Großbritannien Verfügbarkeit #bsen fake news Unlauterer Wettbewerb Arbeitsvertrag GmbH targeting Zustellbevollmächtigter Datensicherheit Kosmetik Datengeheimnis Blog Wettbewerbsverbot data Algorithmus Transparenz Online Marketing Internet Auftragsverarbeitung OLG Köln Microsoft Online gdpr gesellschaftsrecht Jugendschutzfilter Hinweispflichten Bots Dynamic Keyword Insertion LG Hamburg Rufschädigung EU-Textilkennzeichnungsverordnung Gastronomie Chat Pressekodex Gesundheit Unterlassungsansprüche Irreführung Autocomplete Social Networks Machine Learning Onlinevertrieb Urheberrechtsreform EC-Karten Onlineshop events Meldepflicht kündigungsschutz Email Insolvenz Datenschutzrecht Lohnfortzahlung Limited § 5 MarkenG Urlaub Presserecht Umtausch HSMA Online Shopping Hackerangriff Custom Audiences Boehmermann Opentable Panoramafreiheit Wettbewerbsrecht Einverständnis gender pay gap A1-Bescheinigung Technologie Nutzungsrecht Trademark USA Internet of Things Expedia.com technology Preisauszeichnung Bachblüten Facebook Kapitalmarkt Human Resource Management Freelancer Urteile c/o whatsapp TikTok Barcamp OTMR Sponsoren Schleichwerbung Ofcom Social Media Beacons Ferienwohnung Big Data Suchfunktion ReFa Event informationspflichten Midijob Extremisten Jahresrückblick Kundendaten DSGVO EuGH Infosec Herkunftsfunktion Evil Legal EU-Kommission Kritik Datenschutzerklärung Meinungsfreiheit Meinung Finanzierung Journalisten Impressumspflicht handel ransomware ISPs Anonymisierung Algorithmen E-Commerce HipHop Datenschutz Beleidigung TeamSpirit Education Kartellrecht Vergleichsportale NetzDG Urteil ADV E-Mail-Marketing Verbandsklage Kunsturhebergesetz Datenpanne kinderfotos Schöpfungshöhe Identitätsdiebstahl Instagram

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2025, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen:




Spirit Legal hat 4,59 von 5 Sternen | 82 Bewertungen auf ProvenExpert.com