Unfall im Home-Office - wann ist es ein Arbeitsunfall?
Die Arbeit im Home-Office liegt voll im Trend. Immer mehr Angestellte und Selbstständige arbeiten teilweise oder sogar vollständig im Home-Office. Passiert zuhause ein Unfall, stellt sich die Frage, ob es sich um einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung handelte. Katharina Hahn, Rechtsanwältin im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht bei Spirit Legal LLP, erläutert im Video, warum die Anerkennung eines Arbeitsunfalls für den Geschädigten so wichtig ist und in welchen Fällen im Home-Office ein Arbeitsunfall vorliegen kann.
Ob die Unfallversicherung für Verletzungen und sogar Folgeschäden aufkommt, kann für den Geschädigten einen großen Unterschied machen. Denn die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind in den meisten Fällen besser als Leistungen der Krankenversicherung.
Zum Beispiel kann es für bleibende Körperschäden aufgrund eines Arbeitsunfalls auch eine Rente geben, das wäre bei den meisten Krankenversicherungen nicht der Fall.
Doch wann besteht eigentlich gesetzlicher Unfallversicherungsschutz? - Grundsätzlich besteht er für jeden Angestellten und Selbstständigen während seiner beruflichen Tätigkeit und auf dem Weg dorthin und wieder zurück. Das gilt grundsätzlich selbstverständlich auch für im Home-Office Berufstätige.
Stürzt man aber z.B. in seiner Wohnung auf dem Weg ins heimische Wohnzimmer (weil dort das Faxgerät steht), ist die Rechtsprechung sehr streng, was die Gewährung von Versicherungsschutz in diesen Situationen angeht.
Unabhängig vom Home-Office ist es bei Wegeunfällen für Behörden und Gerichte eine Herausforderung, eine klare Grenze zum nicht versicherten privaten Bereich des Geschädigten zu ziehen. Hierzu gibt es unzählige Urteile. Nach der Rechtsprechung muss der Weg des Geschädigten noch im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Schon bei geringen Abweichungen vom Weg zur oder von der Tätigkeit besteht kein Unfallversicherungsschutz mehr.
So wurde beispielweise im Jahr 2017 ein Wegeunfall abgelehnt, als eine Angestellte den Heimweg für einen kurzen Einkauf in der Metzgerei unterbrochen hatte und auf dem Parkplatz stürzte.
Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist für einen Arbeitsunfall im Home-Office entscheidend, ob man zum Zeitpunkt des Unfalls dienstlich motiviert gehandelt hat.
Das wäre der Fall, wenn der Weg vom heimischen Arbeitszimmer ins Wohnzimmer etwas mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hatte, z.B. weil das Faxgerät im Wohnzimmer steht und ein dienstliches Fax eingegangen ist.
Es kann sein, dass niemand den Unfall in der Wohnung bezeugen kann. Deshalb muss der Geschädigte im Ernstfall detaillierte Indizien vorbringen, um einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und der versicherten Tätigkeit zu begründen. Das Gericht entscheidet dann am Ende nach eigener Abwägung darüber, ob die Indizien für eine dienstliche Motivation zum Zeitpunkt des Unfalls in der Wohnung vorlagen.
Im Ergebnis gibt es für Arbeitsunfälle im Home-Office im Vergleich zu Unfällen außerhalb der Wohnung eine strengere Rechtsprechung. Die große Herausforderung für den Geschädigten ist insbesondere, den Zusammenhang zwischen Unfall und beruflicher Tätigkeit überzeugend darzulegen. Zur Absicherung dieses zusätzlichen Risikos kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein.
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