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Twitter nimmt Berufungen am OLG Dresden und OLG Nürnberg zurück

Spirit Legal Rechtsanwälte setzen Unterlassungsansprüche gegen Twitter durch. OLG Dresden & OLG Nürnberg: Twitter sperrte zu Unrecht. Soziales Netzwerk nimmt Berufungen zurück. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Jonas Kahl mit einer Einschätzung.

Twitter hat am Oberlandesgericht Dresden und am Oberlandesgericht Nürnberg seine Berufungen gegen zwei Urteile zurückgenommen, mit denen das Soziale Netzwerk erstinstanzlich dazu verpflichtet worden war, es zu unterlassen, Nutzeraccounts zu sperren, wenn die Nutzer dort posten, dass AfD-Wähler ihren Wahlzettel unterschreiben sollen.

Die Debatte um diese Sperrungen hatte vor ziemlich genau einem Jahr im Vorfeld der Europawahl an Fahrt aufgenommen, da Twitter unter Berufung auf eine eigene „Richtlinie zur Integrität von Wahlen“ wegen derartiger Tweets reihenweise Accounts gesperrt hatte. Twitter musste seinerzeit zu der Sperrpraxis sogar im Digitalausschuss des Deutschen Bundestags Stellung beziehen.

Zwei der gesperrten Accountinhaber gingen mit Hilfe von Spirit Legal Rechtsanwälte daraufhin gerichtlich gegen Twitter vor. Nachdem das Landgericht Dresden und das Landgericht Nürnberg-Fürth bereits entsprechende Unterlassungsverfügungen erlassen hatten, wurden diese Beschlüsse nach Widersprüchen von Twitter Ende 2019 mit erstinstanzlichen Urteilen (LG Dresden, Urteil vom 12.11.2019, Az. 1a O 1056/19 EV; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.11.2019, Az. 11 O 3362/19) bestätigt.

Gegen beide Urteile wandte sich Twitter jeweils mit einer Berufung. Zum Ausgang der Berufungsverfahren erläutert Dr. Jonas Kahl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Spirit Legal:

„Das OLG Dresden und das OLG Nürnberg machten Twitter in entsprechenden Hinweisen nunmehr deutlich, dass die Berufungen keine Aussicht auf Erfolg haben würden. Die Gerichte rieten dem Sozialen Netzwerk dazu, die Berufungen zurückzunehmen. Dieser Aufforderung kam Twitter nunmehr nach und nahm seine Berufungen zurück. Die einstweiligen Verfügungsverfahren haben damit nach fast einem Jahr und zwei Instanzen ein erfolgreiches Ende gefunden.“

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