Das Oberlandesgericht Köln hat nun als eines der ersten deutschen Gerichte in einer Sache zu entscheiden gehabt, in der es um das Recht am eigenen Bild in Zusammenhang mit der DSGVO ging. Der Fall: Ein Fernsehsender hatte eine Aufnahme einer Person gezeigt und wurde anschließend von der betreffenden Person verklagt. Die Argumentation: Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei das Veröffentlichen des Bildes nun nicht mehr einfach so möglich. Dazu hat nun das OLG Köln entschieden. lesen