Mit Urteil vom 20.11.2015 – 6 U 40/15 entschied das OLG Köln, dass die Betreiberin der bekannten Plattform amazon.de jedenfalls dann fremde Marken verletzt, wenn nach Eingabe eines geschützten Zeichens als Suchwort im Suchergebnis ausschließlich Produkte von Mitbewerbern des Zeicheninhabers angezeigt werden und kein ausdrücklicher Hinweis erfolgt, dass keines der angezeigten Ergebnisse der Eingabe entspricht. lesen