Zahlungseingänge von Kunden und Schuldnern sind grundsätzlich immer willkommen. Doch steckt die GmbH in einer Krise, können Zahlungseingänge auf einem debitorisch geführten Konto für den Geschäftsführer einer GmbH nicht nur Freude, sondern leider persönliche Haftungsrisiken mit sich bringen, die in diesem Beitrag näher beleuchtet werden.
In § 64 GmbHG wird die persönliche Haftung des Geschäftsführers... lesen
Die Frage, inwieweit Organe als die gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft für deren Wettbewerbsverstöße haften, beschäftigt den BGH bereits seit über 50 Jahren. Im Jahr 1963 stellte der BGH den Grundsatz auf, der auch nach wie vor gilt, dass ein Geschäftsführer für einen Wettbewerbsverstoß... lesen