Im Frühjahr vor drei Jahren fällte der unter anderem für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ein viel beachtetes Urteil zur Ausübung des Hausrechts durch den Betreiber eines renommierten Wellnesshotels. Damals klagte der Bundesvorsitzende der NPD gegen ein Wellnesshotel, das ihm und seiner Ehefrau den Aufenthalt verweigerte. Als Begründung führte das Haus an, die politische Überzeugung des Klägers... lesen