Spirit Legal LLP unterstützt TableDennis.de bei Beschwerde an Bundeskartellamt

Berliner Unternehmen Sundays & Friends GmbH mit dem Produkt „TableDennis.de“
Berliner Unternehmen Sundays & Friends GmbH mit dem Produkt „TableDennis.de“

Die Online-Reservierungsplattform für Restaurants, TableDennis.de, hat in den vergangenen Tagen mit Unterstützung der Rechtsanwälte von Spirit Legal LLP eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht, um Vertragsklauseln seiner Mitbewerber auf Kartellrechtsverstöße überprüfen zu lassen.

Der Markt von Online-Reservierungsplattformen ist seit Jahren stark umkämpft. Nachdem er über Jahre von den Platzhirschen OpenTable, Quandoo und Bookatable dominiert wurde, ist im Sommer 2016 auch das Berliner Unternehmen Sundays & Friends GmbH mit dem Produkt „TableDennis.de“ in den Markt eingetreten.

Neben den zahlreichen Restaurants, die von der Plattform TableDennis.de begeistert sind und sich dort bereits als Partner haben listen lassen, gibt es aktuell auch eine Reihe von Restaurants, welche ihre Plätze zwar ebenfalls gerne auf TableDennis.de anbieten möchten, ihnen das vertraglich allerdings nicht gestattet ist, weil sie bereits bei einem der Mitbewerber von TableDennis.de unter Vertrag stehen.

Und genau darum geht es bei der Beschwerde von TableDennis.de an das Bundeskartellamt: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger der Mitbewerber von TableDennis.de enthalten sogenannte „Exklusivitätsklauseln“. Das heißt, dass sich die Restaurants bei Unterzeichnung des Vertrags mit der Reservierungs-Plattform eines Mitbewerbers dazu verpflichten, Reservierungen ausschließlich über diese eine Plattform anzubieten. Verträge mit anderen Reservierungsplattformen dürfen die Restaurants dann nicht mehr schließen.

Dazu Dr. Jonas Kahl, Rechtsanwalt bei Spirit Legal LLP:

Im Kartellrecht liegt eine Wettbewerbsbeschränkung dann vor, wenn es zu einer Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs kommt. Es muss also die wettbewerbliche Handlungsfreiheit eines Anbieters oder Nachfragers beeinträchtigt sein.

In Anbetracht dessen halten wir die Verwendung solcher Exklusivitätsklauseln für überaus problematisch. Durch solche Vereinbarungen wird es Restaurants unmöglich gemacht, auf mehr als nur einer Reservierungsplattform präsent zu sein. Zudem scheiden für die Reservierungsplattformen Restaurants als Vertragspartner aus, die bereits bei einer anderen Plattform unter Vertrag stehen.

Vorteile für den Markt der Reservierungsplattformen, welche die Klausel aus rechtlicher Sicht rechtfertigen könnten, können wir nicht erkennen. Aus unserer Sicht dienen diese Klauseln einzig und allein dazu, bestimmte Restaurants ausschließlich an bestimmte Plattformen zu binden und diese davon abzuhalten, ihre Plätze auch auf anderen Plattformen zur Reservierung anzubieten. Die Exklusivität behindert andere Plattformen im Wettbewerb und schützt die jeweils eigenen Marktanteile.

Von seiner nunmehr eingereichten Beschwerde an das Bundeskartellamt verspricht sich TableDennis.de, dass das Amt das Vorgehen der Mitbewerber eingehend überprüft und den Unternehmen die Nutzung derartiger Vertragsklauseln für die Zukunft untersagt.

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