Spirit Legal LLP unterstützt TableDennis.de bei Beschwerde an Bundeskartellamt

Berliner Unternehmen Sundays & Friends GmbH mit dem Produkt „TableDennis.de“
Berliner Unternehmen Sundays & Friends GmbH mit dem Produkt „TableDennis.de“

Die Online-Reservierungsplattform für Restaurants, TableDennis.de, hat in den vergangenen Tagen mit Unterstützung der Rechtsanwälte von Spirit Legal LLP eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht, um Vertragsklauseln seiner Mitbewerber auf Kartellrechtsverstöße überprüfen zu lassen.

Der Markt von Online-Reservierungsplattformen ist seit Jahren stark umkämpft. Nachdem er über Jahre von den Platzhirschen OpenTable, Quandoo und Bookatable dominiert wurde, ist im Sommer 2016 auch das Berliner Unternehmen Sundays & Friends GmbH mit dem Produkt „TableDennis.de“ in den Markt eingetreten.

Neben den zahlreichen Restaurants, die von der Plattform TableDennis.de begeistert sind und sich dort bereits als Partner haben listen lassen, gibt es aktuell auch eine Reihe von Restaurants, welche ihre Plätze zwar ebenfalls gerne auf TableDennis.de anbieten möchten, ihnen das vertraglich allerdings nicht gestattet ist, weil sie bereits bei einem der Mitbewerber von TableDennis.de unter Vertrag stehen.

Und genau darum geht es bei der Beschwerde von TableDennis.de an das Bundeskartellamt: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger der Mitbewerber von TableDennis.de enthalten sogenannte „Exklusivitätsklauseln“. Das heißt, dass sich die Restaurants bei Unterzeichnung des Vertrags mit der Reservierungs-Plattform eines Mitbewerbers dazu verpflichten, Reservierungen ausschließlich über diese eine Plattform anzubieten. Verträge mit anderen Reservierungsplattformen dürfen die Restaurants dann nicht mehr schließen.

Dazu Dr. Jonas Kahl, Rechtsanwalt bei Spirit Legal LLP:

Im Kartellrecht liegt eine Wettbewerbsbeschränkung dann vor, wenn es zu einer Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs kommt. Es muss also die wettbewerbliche Handlungsfreiheit eines Anbieters oder Nachfragers beeinträchtigt sein.

In Anbetracht dessen halten wir die Verwendung solcher Exklusivitätsklauseln für überaus problematisch. Durch solche Vereinbarungen wird es Restaurants unmöglich gemacht, auf mehr als nur einer Reservierungsplattform präsent zu sein. Zudem scheiden für die Reservierungsplattformen Restaurants als Vertragspartner aus, die bereits bei einer anderen Plattform unter Vertrag stehen.

Vorteile für den Markt der Reservierungsplattformen, welche die Klausel aus rechtlicher Sicht rechtfertigen könnten, können wir nicht erkennen. Aus unserer Sicht dienen diese Klauseln einzig und allein dazu, bestimmte Restaurants ausschließlich an bestimmte Plattformen zu binden und diese davon abzuhalten, ihre Plätze auch auf anderen Plattformen zur Reservierung anzubieten. Die Exklusivität behindert andere Plattformen im Wettbewerb und schützt die jeweils eigenen Marktanteile.

Von seiner nunmehr eingereichten Beschwerde an das Bundeskartellamt verspricht sich TableDennis.de, dass das Amt das Vorgehen der Mitbewerber eingehend überprüft und den Unternehmen die Nutzung derartiger Vertragsklauseln für die Zukunft untersagt.

Tags

vertrag messenger Haftung Pressekodex Vertrauen Medienrecht Creative Commons geldwäsche Hacking Werktitel BDSG Personenbezogene Daten Konferenz OLG Köln transparenzregister Phishing Unionsmarke Erschöpfungsgrundsatz SSO ITB Big Data Gesundheit Midijob CRM jahresabschluss Bundesmeldegesetz Datenpanne fristen HSMA Kekse Hotelkonzept New Work E-Commerce Infosec Kundendaten IT-Sicherheit Education Referendar Internetrecht Werbekennzeichnung Distribution hate speech Einzelhandel § 5 MarkenG drohnengesetz CNIL Corporate Housekeeping Event #bsen Erbe Email Hotelvermittler WLAN ReFa Panorama Social Networks privacy shield Sicherheitslücke information technology Sperrabrede ransomware Urlaub Bestpreisklausel Vertragsrecht markenanmeldung ADV zugangsvereitelung Apps arbeitnehmer Beweislast Conversion Datenportabilität Kleinanlegerschutz Presserecht Kundenbewertung Urheberrechtsreform Reiserecht Customer Service Sitzverlegung Selbstverständlichkeiten data privacy Textilien Digitalwirtschaft AfD Wettbewerbsrecht Blog Medienstaatsvertrag TikTok Datenschutzrecht Europawahl Kundenbewertungen Informationspflicht Gesichtserkennung Notice & Take Down Preisauszeichnung Anonymisierung Alexa Unternehmensgründung anwaltsserie Löschungsanspruch § 5 UWG Leaks unternehmensrecht LMIV Geschäftsanschrift Finanzaufsicht Hotels Suchfunktion Anmeldung Gastronomie Art. 13 GMV Domainrecht data Markenrecht EU-Kosmetik-Verordnung Sperrwirkung USA gesellschaftsrecht Einverständnis Suchalgorithmus Bundeskartellamt Machine Learning Meinung Neujahr Exklusivitätsklausel LG Köln Scam Flugzeug Suchmaschinen Handynummer Unterlassung Mitarbeiterfotografie Online-Bewertungen FashionID Arbeitsvertrag Home-Office Bots gdpr Kennzeichnung Social Media § 15 MarkenG ePrivacy EU-Textilkennzeichnungsverordnung Touristik Keyword-Advertising Reise Online Shopping PPC Verpackungsgesetz § 4 UWG Hotelsterne Aufsichtsbehörden Medienprivileg PSD2 FTC 2014 Fotografie Beacons Crowdfunding Sampling Störerhaftung Beschäftigtendatenschutz GmbH Einwilligung Gesetz Kritik copter Evil Legal Gepäck Auslandszustellung html5 Impressum Rechtsprechung verbraucherstreitbeilegungsgesetz Wahlen right of publicity Ferienwohnung Wettbewerbsbeschränkung Social Engineering Verbandsklage Onlineshop veröffentlichung selbstanlageverfahren EC-Karten Jahresrückblick entgeltgleichheit videoüberwachung zahlungsdienst Auftragsverarbeitung Prozessrecht ISPs Bußgeld Behinderungswettbewerb Hotel Telefon Meldepflicht Instagram Interview Booking.com Löschung

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2025, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: