Registered Trademark: Die Bedeutung des ®

Evil Legal zum Nachlesen

Ist Ihnen neben Firmen- und Produktnamen oder Markenzeichen auch schon mal das Zeichen „R im Kreis“ aufgefallen und haben Sie sich gefragt, was es damit eigentlich auf sich hat? Oder haben Sie sich gefragt, wann man das verwenden muss oder auch verwenden darf?

Diese Fragen möchte ich Ihnen kurz beantworten. Mein Name ist Jonas Kahl. Ich bin Rechtsanwalt im Urheber- und Medienrecht bei Spirit Legal.

Das ® oder (R) hat seinen Ursprung im amerikanischen Markenrecht. Denn das „R im Kreis“ ist eine Abkürzung für „registered“. Es wird dort von solchen Marken verwendet, die auch tatsächlich im amtlichen Markenregister eingetragen sind und dient zur Bestätigung eines vollen Markenschutzes.

Weil das „R im Kreis“ so schön aussieht und jedem Logo den Anschein von etwas Offiziellem verleiht und vielleicht auch Nachahmer von der Verwendung des Logos abschreckt, hat es auch den Weg über den großen Teich nach Deutschland gefunden.

In Deutschland ist die Rechtslage so, dass das „R im Kreis“ zwar von Markeninhabern verwendet werden darf, aber nicht verwendet werden muss. Es kommt ihm eigentlich keine eigenständige rechtliche Bedeutung zu.

Lasse ich mir beim DPMA eine deutsche Marke eintragen, kann ich anschließend selbst darüber entscheiden, ob ich die Marke mit dem „R im Kreis“ kennzeichne oder nicht.

Wichtig ist allerdings, dass ich das „R im Kreis“ nur dann verwenden darf, wenn ich den entsprechenden Begriff oder das Logo auch tatsächlich als offizielle Marke eingetragen habe. Verwende ich das ® für ein Logo, welches gar nicht als Marke eingetragen ist, führe ich damit Verbraucher in die Irre. Das birgt das Risiko, dass Wettbewerber oder Verbraucherzentralen gegen mich vorgehen und mich abmahnen können. Übrigens kann man das „R im Kreis“ beim DPMA auch gleich mit als Teil eines Logos als Marke eintragen lassen.

Im Ergebnis lässt sich also festhalten, dass man das Zeichen für „Registered Trademark“ in Deutschland verwenden darf, aber nicht verwenden muss, wenn man das entsprechende Logo oder Zeichen als Marke eingetragen hat. Hat man hingegen keine entsprechende Marke, sollte man tunlichst auf die Verwendung des „R im Kreis“ verzichten, um sich keine Probleme zu bereiten.

Einen Kommentar schreiben

Tags

Hack Digitalwirtschaft Geschmacksmuster Presserecht Corporate Housekeeping Textilien datenverlust Infosec Amazon Annual Return Diskriminierung Urheberrecht LikeButton Bundeskartellamt Fotografie Erdogan Data Breach Conversion TikTok Wahlen Datengeheimnis LinkedIn Mindestlohn Unterlassung Lizenzrecht Datenschutzgesetz Reiserecht Handelsregister Unionsmarke Voice Assistant gezielte Behinderung Erschöpfungsgrundsatz Ring News Authentifizierung Artificial Intelligence Expedia.com anwaltsserie data Finanzierung handelsrecht Social Engineering informationspflichten Recap informationstechnologie HSMA Onlineplattform Kinder Bundesmeldegesetz Linkhaftung Ofcom Kinderrechte Weihnachten Auftragsdatenverarbeitung Kunsturhebergesetz videoüberwachung Doxing drohnen Markensperre Messe Ruby on Rails Reisen Haftungsrecht WLAN Hacking kündigungsschutz Werbung 3 UWG Sponsoren Hackerangriff Cyber Security Ferienwohnung Gepäck Datenportabilität Social Networks fristen total buy out Insolvenz Kennzeichnungskraft Abmahnung E-Mail Schöpfungshöhe Türkisch Customer Service Social Media Interview Suchfunktion Datenpanne GmbH Microsoft Privacy Bußgeld recht am eigenen bild Anonymisierung Löschung Medienrecht Reise Know How Berlin ransomware patent Job Big Data ecommerce Consent Management Rufschädigung targeting § 15 MarkenG kommunen Europawahl Analytics Stellenausschreibung Gesichtserkennung Internet of Things Datenschutzrecht Pseudonomisierung BDSG Behinderungswettbewerb Polen ransom gesellschaftsrecht Sitzverlegung Arbeitsrecht Unternehmensgründung copter Touristik München Asien Osteopathie Buchungsportal Werktitel Domainrecht Bildrechte Verbandsklage Minijob Team AfD right of publicity ISPs Leaks Hotelvermittler Verlängerung Suchalgorithmus Ratenparität Rückgaberecht Irreführung Markeneintragung Flugzeug arbeitnehmer technik Duldungsvollmacht Unterlassungsansprüche Meinung ADV Influencer Vergütung Herkunftsfunktion besondere Darstellung Datensicherheit Tracking Barcamp Gesundheit Event Sperrabrede Vertrauen Sperrwirkung bgh Kundendaten Algorithmen Informationspflicht Umtausch Kosmetik Chat Aufsichtsbehörden Journalisten E-Mobilität Jahresrückblick online werbung Datenschutzbeauftragter Bachblüten § 5 UWG html5 Einstellungsverbot Art. 13 GMV Dokumentationspflicht Urteil Auftragsverarbeitung Persönlichkeitsrecht Kundenbewertungen Limited Compliance Twitter Meinungsfreiheit Hotelsterne Schadensfall Filesharing Verfügbarkeit Gastronomie Überwachung Europarecht

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2024, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: