Regeln für Journalisten zum datenschutzrechtlichen Medienprivileg
Seit der Geltung der DSGVO findet sich im Rundfunkstaatsvertrag und den Landespressegesetzen der Länder ein neugefasstes datenschutzrechtliches Medienprivileg. Es soll Journalisten ermöglichen, ihre Arbeit möglichst unbeeinflusst von datenschutzrechtlichen Pflichten und ohne „Datenschutz-Schere im Kopf” wahrnehmen zu können. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, welche datenschutzrechtlichen Pflichten – trotz Medienprivileg – für Journalisten dennoch gelten und welche Vorschriften der DSGVO für Medienschaffende hingegen tatsächlich keine Rolle spielen. Zudem wird auf die unterschiedlichen Regelungen für die Presse in den einzelnen Bundesländern eingegangen.
Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, LL.M. (Spirit Legal LLP) hat diesen Artikel für die Januar-Ausgabe der Zeitschrift Datenschutz-Berater geschrieben. Der Beitrag ist hier im Volltext abrufbar: