Pressemitteilung: Seenotretter von Mission Lifeline gewinnen erneut mit Spirit Legal gegen AfD Dresden
Mit Urteil vom 03.11.2023, Az. 3 O 1000/23, hat es das Landgericht Dresden dem Kreisverband Dresden der AfD einmal mehr verboten, eine Äußerung über die Seenotrettungsorganisation Mission Lifeline aus einem Wahlkampfflyer im Dresdner Oberbürgermeister-Wahlkampf zu wiederholen.
Die AfD Dresden hatte sich im Sommer 2022 in einem Wahlkampfflyer im OBM-Wahlkampf wie folgt geäußert:
„‘Sicherer Hafen‘; Hilbert und Jähnigen haben den Beitritt zur Initiative ‚Sicherer Hafen‘
unterstützt. Folge: Förderung von Schlepperorganisationen, wie ‚Mission Lifeline‘ mit Steuergeldern. Mit diesen Geldern finanziert diese Organisation die Überfahrt von Nordafrikanern über das Mittelmeer in unsere Sozialsysteme.“
Hiergegen wandte sich die Seenotrettungsorganisation im Juli 2022 mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und machte einen Unterlassungsanspruch geltend. Denn tatsächlich profitierten die Seenotretter nie finanziell von der Initiative „Sicherer Hafen“ und hatten in diesem Zusammenhang auch keine Gelder erhalten, um ihre Arbeit zu finanzieren. Mit Urteil vom 14.02.2023, Az. 4 U 2331/22, hatte Anfang des Jahres bereits das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass die AfD-Äußerung eine unwahre Tatsachenbehauptung und rechtswidrig sei.
Dieses Urteil wollte der Dresdner AfD-Kreisverband aber nicht als abschließend akzeptieren und erzwang ein weiteres Verfahren am Landgericht Dresden. Auch dieses Verfahren hat die Partei nunmehr verloren.
Das Gericht stellte in seinem Urteil vom 03.11.2023 fest:
„Die streitgegenständliche Äußerung "Folge: Förderung von Schlepperorganisationen, wie ‚Mission Lifeline‘ mit Steuergeldern." stellt bei einer Auslegung am Maßstab des Durchschnittslesers bei der gebotenen Zugrundelegung des gesamten Wurfzettels keine Meinungsäußerung, sondern eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, wie vom Oberlandesgericht Dresden bereits im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren ausgeführt und worauf Bezug genommen wird.“
„Enthält eine Äußerung einen erwiesen falschen oder bewußt unwahren Tatsachenkern, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter die Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück. An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, besteht auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse.“
Axel Steier, der Vorsitzende des Mission Lifeline International e.V., äußerte sich zu dem Urteil wie folgt:
„Einmal mehr hat die AfD Dresden gegen Mission Lifeline verloren. Allerdings war das eine Niederlage mit Ansage, da das Oberlandesgericht Dresden bereits Anfang des Jahres in aller Deutlichkeit klar gemacht hatte, dass die AfD-Äußerung eine unwahre Tatsachenbehauptung und rechtswidrig war.
Als Mission Lifeline e.V. sind wir für unsere Arbeit auf Zuwendungen von möglichst vielen Spenderinnen und Spendern angewiesen. Erweckt dann jemand, so wie die AfD Dresden, den unzutreffenden Eindruck, dass wir Förderungen aus Steuergeldern erhalten würden, hat das negative Auswirkungen auf die Spendenbereitschaft gegenüber unserem gemeinnützigen Verein. Deshalb sind wir froh, dass nun in einer weiteren Gerichtsentscheidung festgestellt wurde, dass die von der AfD 100.000fache Verbreitung der Unwahrheit in dem Flyer rechtswidrig war.“
Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht der Kanzlei Spirit Legal aus Leipzig, die das Verfahren für den Mission Lifeline e.V. geführt hat, äußert sich wie folgt zu dem Urteil:
„Akzeptiert eine Partei eine einstweilige Verfügung nicht als abschließende und endgültige Regelung, kann ein Unterlassungsanspruch nur dann dauerhaft gesichert werden, wenn sich ein Hauptsacheverfahren anschließt. Dieses Hauptsacheverfahren hat hier wie erwartet zum gleichen Ergebnis geführt wie das vorangegangene Eilverfahren.“