Open Source Kartendaten: Lizenzen unter der Lupe

Bildmaterial von Unsplash.com und Noun Project / Bearbeitung Spirit Legal

Wer Kartenmaterial benötigt und eine Alternative zu Google Maps & Co sucht, stößt früher oder später auf Open Source Kartendaten. Denn das OpenStreetMap-Projekt („OSM“) stellt geographische Daten für und von fast der gesamten Welt unentgeltlich zur Verfügung. Die Daten selbst werden durch Privatpersonen zusammengetragen, darüber hinaus finanziert sich das Projekt durch Spenden. Wie die potenzielle Nutzung dieser Daten aussehen kann, zeigt OSM mit einer fertigen Karte, auf die jeder  - ganz im Geiste des OpenSource-Gedankens – frei zugreifen kann.

Ein freier Zugriff ist jedoch nicht mit einer rechtsfreien Nutzung gleichzusetzen. Die lizenzrechtlichen Anforderungen an die Verwendung der Kartendaten und dementsprechend ebenso die Nutzungsschwelle für Interessierte sind zwar deutlich geringer als es bei kommerziellen Kartendiensten der Fall ist. Die grundsätzliche zulässige gewerbsmäßig Nutzung dürfte außerdem für die verschiedensten Projekte interessant sein. Dennoch liegt der Teufel im Detail und es sind einige Feinheiten zu beachten, um den Dienst rechtssicher zu nutzen.

Schwierige Navigation im Lizenzdschungel 

Dabei können die verschiedenen Lizenzen dem Laien durchaus Rätsel aufgeben. Denn für eine funktionsfähige Karte greift so einiges ineinander. Neben den Rechten an den Rohdaten sind unter anderem die Rechte an den Kartenkacheln zu beachten. Und was ist mit dem Map-rendering-Programm? Je nach Benutzung kann eine sogenannte Share Alike-Pflicht ausgelöst werden, die der Verwender gegebenenfalls vermeiden will.

Die OSM-Foundation („OSMF“) erkannte selbst, dass das Nebeneinander verschiedener Lizenzbedingungen teilweise schwer zu überblicken ist und den Einzelnen gar davon abschrecken könnte, die Daten zu verwenden. Abhilfe schaffen sollen daher von ihr aufgestellte Richtlinien, welche die jeweiligen Lizenzbedingungen konkretisieren und an denen sich die Nutzer orientieren sollen.

Vermischung von eigenen und OSM-Daten: Recht folgt Technik

Welche rechtlichen Anforderungen an den Nutzer im Einzelnen zu stellen sind, kann letztlich nur anhand der konkreten technischen Umsetzung der Karte bestimmt werden. Schon im Entwicklungsprozess ist daher Vorsicht besser als Nachsicht: Lizenzbedingungen sollten frühzeitig Beachtung finden, um gegebene Pflichten zu evaluieren. Beispielsweise kann gerade kommerziellen Nutzern oft die Einbindung des Quellenhinweises als ein für die Ästhetik disruptives Element ein Dorn im Auge sein.

Wichtig ist insbesondere, sich über die Interaktion der eigenen Daten mit den genutzten, von OSM zur Verfügung gestellten Daten im Klaren zu sein. Im Grundsatz gilt: Die öffentliche Nutzung der Rohdaten setzt jedenfalls einen Quellenhinweis voraus. Ergänzt oder korrigiert der Nutzer die Daten, die er von OSM benutzt, muss er diese ebenfalls Dritten zur Verfügung stellen („Share Alike“). Im Einzelnen kristallisieren sich jedoch wesentliche Abstufungen heraus, auf die im Folgenden in Ansätzen eingegangen wird.

Horizontale Kartenebenen

Werden verschiedene horizontale Kartenebenen übereinandergelegt, interagieren diese gegebenenfalls dennoch geringfügig miteinander. Die OSM-Daten könnten dabei „unberührt“ bleiben und daher keine Veröffentlichungspflicht der eigenen Informationen ausgelöst werden. Damit der OSM-Dienst weiterhin wächst, kann anderes gelten, wenn bereits in der OSM-Datenbank angelegte, aber nicht vollständig erfasste Kartenelemente („Feature Types“) durch einen überliegenden „Horizontal Map Layer“ um weitere dieser Kartenelemente vervollständigt werden. Diese zusätzlichen Elemente müssten dann ebenfalls für die Nutzung durch Dritte öffentlich zugänglich gemacht werden.

So müsste man seine Daten über Restaurants, die noch nicht in der OSM-Datenbank sind, teilen, wenn in dem OSM-Layer bereits Restaurants vorhanden sind und sich die verschiedenen Layer dahingehend komplementieren (siehe für weitere Beispiele die Guideline).

Je nachdem, welche Kartenbilder verwendet werden, gilt vergleichbares auch bei Änderungen dieser; so auch für das von OSM selbst zur Verfügung gestellte Kartenbild (siehe deren „tile usage policy).

Verschiedene Datenbank-Kategorien und regionale Begrenzungen

Auch bei geographisch abgegrenzten Bereichen (Regional Cuts), mindestens in Länder-Größe, sieht die OSMF Möglichkeiten, den Share Alike-Pflichten aus dem Weg zu gehen. Innerhalb eines solchen sollen Datenbanken, die nicht aus Daten der OSM bestehen, keine Share Alike-Pflichten auslösen, da die jeweiligen Datenbanken als unabhängig voneinander verstanden werden (Collective Database).

Modifiziert oder vermischt der Nutzer jedoch die OSM-Daten mit seinen eigenen, spricht dies dafür, lizenzrechtlich verpflichtet zu sein, die Veränderungen oder das Produkt insgesamt zur Verfügung zu stellen („Derivative Database“).

Weitere Besonderheiten können sich zum Beispiel beim Geocoding ergeben.

Servernutzung

Je nach Nutzung sind die Rohdaten der OSM herunterzuladen und können für den eigenen Dienst nicht über die online verfügbaren vorberechneten Kartenbilder (Tile Server) genutzt werden.

Woher kommt‘s? Quellenangaben nicht vergessen

Besonderes Augenmerk ist auf die korrekte Bezeichnung der Quelle zu legen. Der Hinweis auf die Rechteinhaber soll weitere Aufmerksamkeit für das Projekt wecken und Dritte inspirieren, selbst etwas beizutragen. Je nach Verwendung ist daher eine Möglichkeit zu finden, die Hinweise nicht störend, aber dennoch ausreichend darzustellen.

Für den Quellverweis der Rohdaten erwartet die OSMF, dass ein Hinweis in der Art „© OpenStreetMap-Mitwirkende“ verwendet wird. Auf einer digitalen Karte sollte dies in einer Ecke angebracht werden und mit einem Hyperlink auf die Lizenzbedingungen versehen werden. Auch die Angabe des Rechteinhabers des Kartenbildes wird regelmäßig erforderlich sein. Je nach Anbieter ist dies durch Creative-Commons-Lizenzen geregelt.

Auch bei der Erstellung von analogen Karten oder der Verwendung von Kartenmaterial in Druckwerken, wie Magazinen oder ähnlichem, ist dies zu gewährleisten. Regelmäßig hat der Nutzer dort auch die URL auf die Lizenzbedingungen auszuschreiben.

Gleiches kann gelten, wenn dem Nutzer die Karte zwar digital angezeigt wird, er mit der Karte aufgrund der Besonderheiten des Ausgabegeräts aber dennoch nicht interagieren kann. Je nach Einzelfall könnte eine ausreichende Quellenangabe dann eventuell schon in der einmaligen Einblendung beim Start der Anzeige liegen. Regelmäßig wird jedoch die dauerhafte Einblendung während der Benutzung notwendig sein.

Zuletzt: den Plan haben

Die höchst engagierte Community um die OSM hat fortschreitend einen immensen Satz geografischer Daten zusammengetragen, dessen Einbindung für gewerbliche Nutzer im Vergleich zu kommerziellen Anbietern deutlich günstiger ist. Im Vorfeld sollte sich jedoch über die einschlägigen Lizenz-Bedingungen in jedem Einzelfall aufs Neue informiert werden. Dies mag zunächst zeitintensiv sein, lohnt sich jedoch in der späteren Anwendung und schützt vor einer Verletzung der Urheberrechte samt aller daraus folgenden Ansprüche und Unannehmlichkeiten – gerne unterstützt Sie das Team von Spirit Legal dabei.

Den Beitrag verfasste Dr. Jonas Kahl, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Spirit Legal, gemeinsam mit Franziskus Horn, Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Spirit Legal.

 

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