Österreich untersagt ab 2017 Bestpreisklauseln per Gesetz
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In Österreich dürfen seit dem 01. Januar 2017 Buchungsportale Hotels nicht mehr verbieten, bessere Konditionen (zum Beispiel günstigere Preise) auf anderen Vertriebskanälen oder auf der hoteleigenen Website anzubieten. Die entsprechende Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) wurde bereits im Herbst letzten Jahres durch das österreichische Parlament beschlossen.
Warum wurden Bestpreisklauseln in Österreich verboten?
Mit den Änderungen reagiert der österreichische Gesetzgeber auf die in den letzten Jahren europaweit geführte Diskussion über die Lauterkeit von Bestpreisklauseln in der Hotellerie. Die Klauseln wurden von vielen Kartellbehörden und Gerichten als wettbewerbswidrig eingestuft, weil sie
- den Wettbewerb zwischen Buchungsportalen um niedrigere Hotelpreise für Hotelgäste und niedrigere Vermittlungsprovisionen für Hotels beschränken,
- den Markzutritt neuer Buchungsportale behindern und
- die Preissetzungsfreiheit der Hotels und somit den Wettbewerb zwischen den Hotels beeinträchtigten.
Ausblick: Sind Bestpreisklauseln von Bestand?
Die neuen Regelungen in Österreich sollen nach fünf Jahren evaluiert werden. In Deutschland wurden bisher keine vergleichbaren gesetzlichen Regelungen auf den Weg gebracht, allerdings ging das Bundeskartellamt bereits erfolgreich gegen Bestpreisklauseln sowohl in der Hotellerie als auch in anderen Branchen vor. In Frankreich wurden die Bestpreisklauseln im Sommer 2015 ebenfalls per Gesetz abgeschafft. Die regulatorischen Tendenzen der letzten Jahre in Europa deuten insgesamt daraufhin, dass Bestpreisklauseln in der Hotellerie keinen Bestand haben werden.