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Neue Expedia-AGB – Widerspruch als Musterschreiben zum Download

Hotels sollten bereits jetzt der angekündigten AGB-Änderung widersprechen
Hotels sollten bereits jetzt der angekündigten AGB-Änderung widersprechen | © BreatheFitness, istockphoto.com

In der vergangenen Woche änderte Booking.com kurzfristig seine AGB (wir berichteten). Diesem Beispiel folgt mit Expedia nun das nächste Dickschiff der Online-Buchungsportale in Europa. Durch die angekündigte Änderung ihrer Geschäftsbedingungen zum 1. August 2015 etablieren die Amerikaner, wie Booking.com, rechtswidrige Ratenparitätsklauseln. Hoteliers, die Verträge mit Expedia abgeschlossen haben, wird angeraten, den AGB mit unserem Musterschreiben bereits jetzt zu widersprechen.

Zum 1. August 2015 ändert auch Expedia seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Am Tag des Inkrafttretens der neuen Klauseln von Booking.com kündigte mit Expedia das zweitgrößte Buchungsportal Europas (nach Booking.com) eine Anpassung seiner Konditionen an. Dabei sind die Vorgaben mit denen des großen Mitbewerbers inhaltsgleich. Insbesondere wird die von vielen europäischen Wettbewerbsbehörden geforderte Abschaffung der Ratenparität nicht durchgesetzt. Ein Hotel darf nach den neuen Bedingungen zwar nun auf den Portalen anderer Mitbewerber, wie etwa Booking.com, günstigere Raten als bei Expedia anbieten. Weiterhin ausgeschlossen von dieser angeblichen „Lockerung“ sind allerdings die direkten Online-Vertriebskanäle, also die Hotelhomepages.

Eine solche Regelung würde gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoßen. Denn eine Ratenparitätsklausel beschränkt zum einen den Wettbewerb um den Absatz von Hotelbuchungen und zum anderen die Preisgestaltungsfreiheit der einzelnen Hotels.

Wie schon bei Booking.com sollen auch die neuen AGB von Expedia automatisch in Kraft treten, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Für die Hoteliers, die solche kartellrechtswidrigen Klauseln akzeptieren, besteht ein erhebliches Haftungsrisiko. Darauf machten wir bereits in unserem Beitrag über die AGB-Änderung bei Booking.com aufmerksam.

Bereits jetzt der angekündigten AGB-Änderung widersprechen

Daher sollten Hotels bereits jetzt der Ankündigung einer kartellrechtswidrigen Änderung der Expedia-AGB ausdrücklich widersprechen. Zu diesem Zweck haben wir ein Musterschreiben erstellt.

Das Schreiben sollte vor dem 1. August vorab per E-Mail oder Fax sowie auf postalischem Weg an Expedia gesendet werden.

Gegen Expedia läuft bereits ein Kartellverfahren beim Bundeskartellamt. Sie können sich auch in dieser Angelegenheit an Spirit Legal LLP wenden, wir werden Ihre Meldungen sammeln und diese an das Bundeskartellamt weiterleiten.

Konsequenzen des Widerspruchs für das Hotel

Ebenso wie bei einem Widerspruch gegen die AGB von Booking.com fürchten viele Hoteliers, dass ein solcher eine Auslistung ihres Hotels oder gar eine Kündigung seitens Expedia auslösen und damit eine maßgebliche Einnahmequelle wegfallen könnte. Eine solche Kündigung wäre jedoch gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2. GWB unwirksam, da Expedia damit kartellrechtswidrig seine Marktmacht missbrauchen würde. In diesem Fall stünden den betroffenen Hotels zudem Schadensersatzansprüche gegen Expedia zu. Weiterhin droht dem Unternehmen aufgrund des laufenden Kartellverfahrens ohnehin bereits ein erhebliches Bußgeld. Es darf daher bezweifelt werden, dass Expedia auf eine sanktionierte Durchsetzung seiner rechtswidrigen AGB pocht und dieses Risiko damit noch erhöht.

Autoren: Henning Fangmann und Naida Šehić

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