Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft - was ändert sich nun?

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Am 01. Oktober 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten. Schon im vergangen Sommer, vor seiner Verabschiedung im Bundestag, hat das Gesetz für erheblichen Wirbel und Diskussionen gesorgt. Die einen sahen darin einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Hate Speech und Fake News, die anderen nannten es „Zensurgesetz“ und sahen darin die Gefahr einer Einschränkung der Meinungsfreiheit im Netz.

Doch was ändert sich durch das Gesetz wirklich? Das möchte ich Ihnen kurz erläutern.

Wichtig ist zunächst, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht auf jeden Betreiber von Internetseiten gleichermaßen anwendbar ist, sondern in erster Linie für soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, YouTube und Co. gelten soll. Für andere Plattformen, die weniger als 2 Mio. Teilnehmer haben, soll es nicht gelten. Für die betroffenen Sozialen Netzwerke ist vorgesehen, dass sie sogenannte „offensichtlich rechtswidrigen Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen haben.

Bei komplexeren Fällen dürfen sich die Netzwerke hingegen bis zu 7 Tage Zeit lassen, um über eine Löschung zu entscheiden. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur im Ausnahmefall möglich. So kann es beispielsweise vorkommen, dass erst der Autor einer Äußerung dazu befragt werden muss. Zudem dürfen die Sozialen Netzwerke eine Einrichtung oder Stelle zu schaffen, die eine Art freiwillige Selbstkontrolle darstellt und an die sie die Prüfung der schwierigen Fälle auslagern können, so wie das beispielsweise auch im Jugendmedienschutz bisher schon üblich ist.

Im Gesetz wird auch die Frage geregelt, was passiert, wenn ein Soziales Netzwerk, wie beispielsweise Facebook, sich diesen neuen Regelungen widersetzt und sich nicht in der vorgeschriebenen Form um das Löschen von beanstandeten Inhalten kümmert. Für diesen Fall sieht das Gesetz ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro vor. Dazu muss allerdings klar sein, dass das Netzwerk „wiederholt und systematisch“ gegen das Gesetz verstößt.

Eine weitere sehr wichtige und positive Änderung durch das Gesetz ist, dass Soziale Netzwerke nunmehr auch erstmals verpflichtet werden, für die Justiz, Behörden und Bürger einen Ansprechpartner zu benennen, an die man beispielsweise Abmahnungen, Klageschriften oder behördliche Bescheide zustellen kann. Das wird es in Zukunft um einiges einfacher machen, amerikanische Plattformbetreiber wie Facebook auch in Deutschland zu verklagen. Bisher konnten sich die großen Online-Unternehmen oftmals dahinter verstecken, dass sie in den USA saßen und es deutschen Nutzern schon deshalb nur schwer möglich war, ihre Rechte durchzusetzen.

Eine weitere wichtige Änderung ist, dass Opfern von Hate Speech und Fake News nun auch ein Auskunftsanspruch zusteht, wenn sich der Täter in der Anonymität des Internets verstecken möchte und ohne Angabe seines Namens lügt. Deshalb können Betroffene zukünftig im Einzelfall gerichtlich anordnen lassen, dass die sozialen Netzwerke die Daten des Täters herauszugeben haben, damit das Opfer auf Unterlassung und Geldentschädigung klagen kann.

Fazit zum Netzdurchsetzungsgesetz

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein Gesetz mit Licht und Schatten ist, wobei allerdings die Nachteile deutlich überwiegen. In dem Gesetz sind viel zu viele unbestimmte Begriffe und Unklarheiten enthalten, die in den nächsten Monaten und Jahren noch für gehörige Unsicherheiten und viele juristische Auseinandersetzungen sorgen werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber hier bald nochmal ranmuss, um das Gesetz nachzubessern, wenn sich in der Praxis nun herausstellt, dass das Gesetz doch nicht so funktioniert, wie Heiko Maas sich das erhofft hatte.

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