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Mitarbeiterfotografie im Spagat zwischen KUG, DSGVO und BAG-Rechtsprechung

Bild: Datenschutz-Berater.de

Die eigenen Mitarbeiter als Testimonials für das Unternehmen werben zu lassen, ist ein beliebtes Marketingmittel, um neben den angebotenen Leistungen auch die Persönlichkeiten des Unternehmens in den Vordergrund zu rücken. Aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen müssen dabei allerdings einige Anforderungen erfüllt werden, um Foto-, Ton- und Videoaufnahmen von Mitarbeitern in rechtmäßiger Form zu werblichen Zwecken nutzen zu können. Im Spagat zwischen KUG und DSGVO kann der Arbeitgeber dabei nur innerhalb eines gesetzlichen Erlaubnistatbestands rechtskonform agieren. Ob stets ein Model-Release-Vertrag nötig ist und was die Anforderungen an einen solchen sind, wird im folgenden Beitrag aufgezeigt.

Im Datenschutzberater 04/2019 schreiben Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Jonas Kahl und Wissenschaftlicher Mitarbeiter Franziskus Horn über Mitarbeiterfotografie im Spagat zwischen KUG, DSGVO und BAG-Rechtsprechung: Neue Anforderungen an die Einwilligungserklärung für Bildnisse im Beschäftigungsverhältnis. Der Beitrag ist hier im Volltext abrufbar:

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