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Landgericht Leipzig verbietet „Wende“-Wahlplakat der AfD

Foto: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0922-002 / Friedrich Gahlbeck / CC-BY-SA 3.0.

Das Landgericht Leipzig hat es dem Kreisverband Leipzig der Alternative für Deutschland (AfD) mit Beschluss vom 24.05.2019 (Az. 05 O 1129/19) untersagt, zu Wahlwerbezwecken Großflächenplakate mit einem vom verstorbenen Leipziger Fotografen Friedrich Gahlbeck aufgenommenen Foto zu verwenden.

Eine entsprechende Einstweilige Verfügung hat die Rechtsanwaltskanzlei Spirit Legal LLP heute für die Witwe des Fotografen erwirkt.

Das Gericht schließt sich in seinem Beschluss der Auffassung der Antragstellerin an, dass die Verwendung des Fotos rechtswidrig ist. Hierfür spreche bereits die fehlende Namensnennung des Fotografen. Zum anderen sei von der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass die Nutzung urheberrechtlicher Werke zu Wahlkampfzwecken besonders geeignet ist, die Interessen des Urhebers zu beeinträchtigen. Gerade die politische Überzeugung sei ein Bereich, in dem es jedem Einzelnen selbst überlassen bleiben müsse, sich zu positionieren.

Die Witwe argumentierte, ihr Mann wäre nie damit einverstanden gewesen, dass eines seiner Fotos aus dem Wendeherbst 1989 von der AfD für Wahlkampfzwecke instrumentalisiert wird. Sie sieht darin eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts ihres verstorbenen Mannes.

Die AfD darf das Foto nun künftig nicht mehr nutzen und muss aufgehängte Plakate unverzüglich, noch vor der Wahl, beseitigen. Anderenfalls droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu EUR 250.000,00 oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Kontakt: Rechtsanwälte Dr. Jonas Kahl, LL.M. und Thomas Busch

UPDATE 29.05.2019: Wir dokumentieren Medienbeiträge, die über den Fall berichtet haben.

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