Klage gegen Disney wegen Verstoßes gegen COPPA
Mickey Mouse auf Datenfang
Es ist nicht das erste Mal, dass Disney gegen Datenschutzrichtlinien verstößt. Nach einer erfolgreichen Klage der FTC wegen der unerlaubten Verarbeitung von Kinderdaten musste das Unternehmen bereits 2011 drei Millionen Dollar zahlen und nun könnte es wieder so weit sein: In den USA wurde Anfang August von Eltern betroffener Kinder eine Sammelklage beim nordkalifornischen US-Distriktgericht in San Francisco gegen Disney und den Spieleentwickler Unity Technologies eingereicht. Aber auch der Softwareentwickler Kochava und der Marketingdienstleister Upsight sind betroffen.
Der Vorwurf: Die von den Beklagten vertriebenen Apps sammeln ohne das Einverständnis der Eltern die Nutzerdaten von Kindern. Verantwortlich für das Sammeln der Daten soll ein von Disney entwickeltes und in die Apps integriertes Software Development Kit (SDK) sein. Es identifiziert den Nutzer über eine ID, zeichnet Standortinformationen auf und analysiert das Nutzerverhalten. Besonders gravierend ist jedoch, dass die erhobenen Daten an Werbetreibende weitergeleitet und damit die Daten zum begehrten Produkt der Marketingbranche werden. Dabei unterliegen doch gerade Kinder aufgrund ihrer fehlenden Einsichtsfähigkeit einem besonderen Schutzinteresse, so die Anklage.
Funktionsweise der von Disney praktizierten Datenerhebung im Detail:
„The chain of events typically works as follows: an app developer installs an SDK in an app, which collects persistent identifiers, permitting the SDK entity to sell the child’s persistent identifier to an advertising network or third-party data aggregator (who then further resells the data to additional partners). An “Ad Network” will store the persistent identifiers on its servers. Later, other app or SDK developers sell that same child’s persistent identifier to the Ad Network, bolstering the Ad Network’s profile of the child, increasing the value of the child’s data and, relatedly, the ability to serve a more highly-targeted ad to a specific device. Multiple Ad Networks or other third-parties can then buy and sell data, exchanging databases amongst themselves, creating an increasingly sophisticated and merchantable profile of how, when, and why a child uses her mobile device, along with all of the demographic and psychographic inferences that can be drawn therefrom.“
Kläger sieht Verstoß gegen COPPA
Diese Art der Datenverarbeitung verstößt laut Kläger gegen den Children’s Online Privacy Act (COPPA). Das besondere an der Sache: Bisher erlaubte COPPA als Rechtsgrundlage der FTC oder dem Attorney General, die Durchsetzung der dort festgesetzten Vorgaben, neuerdings jedoch entpuppt sie sich als Rechtsgrundlage für private Ansprüche.
Die aktuelle Vorgehensweise der amerikanischen Gerichte zeigt die Tendenz auf, bei vorliegenden Verstößen gegen COPPA und möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, den Rechtsweg für Privatpersonen zu eröffnen. Die Klage der betroffenen Eltern stützt sich unter anderem auch darauf, dass durch die Verletzung der von COPPA bestimmten Grundsätze auch eine Verletzung der Privatsphäre der Nutzer vorliegt. Diese Persönlichkeitsverletzung muss vom Kläger vor Gericht allerdings erst ausreichend belegt werden.
„An intrusion upon seclusion claim requires a plaintiff to show: (i) an intentional intrusion; (ii) upon the seclusion of another; that is highly offensive to a reasonable person.“ (Quelle)
Disney hingegen vertraut auf sein Compliance-Programm und quittiert die Klage als Fehlinterpretation der COPPA- Richtlinie.
“Disney has a robust COPPA compliance program, and we maintain strict data collection and use policies for Disney apps created for children and families. The complaint is based on a fundamental misunderstanding of COPPA principles, and we look forward to defending this action in court.”
Ob es sich tatsächlich um ein großes Missverständnis handelt oder Disney bald wieder hohe Geldstrafen zu zahlen hat, wird sich zeigen. Amerikanische Unternehmen sind gut jedoch gut beraten, die COPPA-Leitlinien ernst zu nehmen und dem Datenmissbrauch vorzubeugen, indem sie entsprechende Vorkehrungen treffen.