K&R: BVerfG: Meinungsfreiheit
Dr. Henning Fangmann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, kommentiert in der Ausgabe 06/2024 der Zeitschrift Kommunikation & Recht (K&R) einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, in welchem dieses sich mit einem Verstoß gegen die Meinungsfreiheit durch eine gerichtlich untersagte Äußerung befasst und eine vorherige Entscheidung des Kammergerichts Berlin korrigiert hat. Dr. Henning Fangmann ordnet diesen Beschluss ein und legt dar, welche Auswirkungen er künftig in der anwaltlichen Praxis haben wird.
Die vollständige Ausgabe 6/2024 der Kommunikation & Recht können Sie hier erwerben.
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