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Identitätsdiebstahl und Rufschädigung im Bereich der Akt-Kunst: Spirit Legal Rechtsanwälte setzen Schadensersatzansprüche durch

Spirit Legal Rechts­anwälte sind erfolgreich gegen einen Fall eines besonders perfiden Identitäts­diebstahls vorgegangen.

Der von dem Identitäts­diebstahl Betroffene war ein Künstler, der für seine Arbeit im Bereich der Akt-Kunst mit weiblichen Modellen zusammenarbeitet. Er betreibt unter anderem auch ein Instagram-Profil, um dort einige seiner Werke darzustellen.

Rechtsdurchsetzung klingt klar und einfach, die Realität ist jedoch meist komplex und vielschichtig. Hier dokumentieren wir wahre Fälle, die exemplarisch für unsere abwechslungs­reiche Arbeit sind und zeigen auf, zu welchen Lösungen wir dabei gekommen sind.

Der Identitäts-Dieb eignete sich nunmehr nicht nur den Namen des Künstlers an, sondern verwendete auch einige von dessen Bildern, um damit ein Fake-Instagram-Profil anzulegen, unter dem er sich als der Künstler ausgab. Mit diesem Fake-Profil kontaktierte er schließlich Frauen, täuschte vor, der Künstler zu sein und versuchte sie zu überreden, mit ihm zusammenzuarbeiten und ihm im Vorfeld Aktfotos von sich zukommen zu lassen.

Der Künstler, der in seiner Branche ein hohes Ansehen für seine qualitativ hochwertigen Werke genießt und den Ruf hat, professionell mit den Modellen zu interagieren, wurde durch diesen Identitäts­diebstahl in seinem Ansehen und seinem Ruf geschädigt.

Dank polizeilicher Ermittlungen konnten der Name und die Anschrift des Identitäts-Diebs ermittelt werden. Spirit Legal Rechtsanwälte setzen im Anschluss eine Unterlassungs­verpflichtung im Hinblick auf die Verwendung des Namens und der Bilder des Künstlers durch. Zudem musste der Identitäts-Dieb einen Schadensersatz von 3.000,00 Euro an den Künstler zahlen.

Dr. Jonas Kahl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Spirit Legal dazu:

„Bei diesem Identitäts­diebstahl wurde unser Mandant in seinem Namensrecht, dem Selbst­bestimmungs­recht und dem Recht am eigenen Bild verletzt. Außerdem kam es auch zu diversen Urheberechts­verletzungen durch die Nutzung und Veröffentlichung von Werken unseres Mandanten im Rahmen der Täuschungs­handlungen der Gegenseite.

Besonders schwer wog dabei die Ruf­schädigung für unseren Mandanten in der Kunst­branche, welche wir durch unser Handeln unterbinden und durch die Schadens­ersatz­zahlung zumindest teilweise kompensieren konnten.

Der Fall zeigt: Man ist nicht immer machtlos, wenn eine andere Person unter dem eigenen Namen und mit eigenen Bildern in der Öffentlichkeit agiert und sich somit die eigene Identität aneignet.“

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