Henning Fangmann im Interview

Henning Fangmann verstärkt Spirit Legal im Urheber- und Leistungsschutzrecht
Foto: Nadja Eckart-Vogel

Du bist bei Spirit Legal im „Grünen Bereich“ tätig, worin besteht deine tägliche Arbeit?

Ich berate unsere Mandanten hauptsächlich im Bereich des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechts. Mein Arbeitsalltag ist dabei sehr abwechslungsreich: Vom Meeting mit Mandanten über Vertragsverhandlungen bis hin zu Gerichtsterminen ist alles dabei, sodass ich von einem richtigen „Alltag“ eigentlich gar nicht sprechen kann.

Was fasziniert dich am Schutz geistigen Eigentums?

Mich fasziniert die Vielschichtigkeit der Fragestellungen und die Aktualität dieser Rechtsgebiete: Viel ist im Umbruch, es gibt ständig neue Entscheidungen oder Gesetzesvorhaben. Und der Schutz geistigen Eigentums hat auch zahlreiche Berührungspunkte zum Alltag vieler Menschen, zum Beispiel, weil man aus dem Ausland plötzlich nicht mehr seine liebste Netflix-Serie bingen kann. Da finde ich es spannend, am Ball zu bleiben und als Rechtsanwalt aktiv an der Weiterentwicklung des Rechtsgebietes mitwirken zu können.

Und was hast du bisher gemacht?

Bevor ich zu Spirit Legal stieß, war ich für drei Jahre als Syndikusrechtsanwalt in einem Unternehmen aus der Filmwirtschaft tätig. Dort konnte ich viel Erfahrung im Bereich des Urheberrechts allgemein und des Filmrechts im Speziellen sammeln. Dabei machte die Erstellung und Verhandlung umfangreicher Lizenzverträge, insbesondere im Bereich des Urheber- und Markenrechts, den Schwerpunkt meiner vorherigen Tätigkeit aus. Die Herausforderungen und Fallstricke der Lizenzierungspraxis sind mir also wohlbekannt. Diese Verträge habe ich oftmals auch mit internationalen Partnern und in englischer Sprache ausgehandelt und geschlossen. 

Nebenberuflich bin ich zudem der Wissenschaft verpflichtet, da ich derzeit noch promoviere. Ich befasse mich in der Arbeit mit der Praxis des Geoblockings für Spielfilmen. Aufgrund von Beschränkungen in vielen urheberrechtlichen Lizenzverträgen ist es etwa Video-on-Demand-Portalen meist nur in einem einzelnen Land oder Sprachraum gestattet, einen Film zum Abruf anzubieten. Aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist ein Abruf über dieses Portal dann nicht möglich. Das scheint auf den ersten Blick nicht mit dem Ideal eines europäischen Binnenmarktes vereinbar zu sein. Ich untersuche in meiner Arbeit, ob dem wirklich so ist.

Wie bist du mit Spirit Legal in Kontakt gekommen und weshalb bist du geblieben?

Vor 5 Jahren bin ich im Rahmen meines Referendariats auf Spirit Legal gestoßen und habe dann nach einem super angenehmen Gespräch mit Sabine und Peter hier meine Anwaltsstation verbracht. In den folgenden Jahren blieben wir stets in Kontakt und jetzt war einfach der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel.

Nach wenigen Tagen in der Kanzlei fühlte ich mich bereits, als wäre ich niemals irgendwo anders gewesen. Alle haben mich herzlich aufgenommen und sofort wurde ich in zahlreiche Projekte eingebunden. Alle ziehen dabei an einem Strang, jeder kann sich auf die oder den anderen verlassen und man begegnet sich auf Augenhöhe, fernab von starren Hierarchiestufen und peinlichem Gehabe – das ist für mich der #TeamSpirit.

Du hast neulich einen Jour fixe bei uns über Urheber- und Leistungsschutzrechte am Beispiel Kraftwerk vs Moses Pelham gehalten. 20 Jahre Rechtsstreit und der BGH ist aktuell bei einer Entscheidungsfindung – was macht den Fall so spannend für dich?

Viele Kreative scheuen während eines Projekts meist den Gang zum Anwalt, um mal einen Vertrag gestalten zu lassen, weil sie denken, das sei zu teuer. Dieser Fall ist für mich aber ein guter Beweis dafür, dass es am teuersten wird, wenn man gar keine Vereinbarung im Vorfeld trifft. Am Fall Kraftwerk vs Moses Pelham sieht man, wie schwierig es ist, im Urheberrecht zu eindeutigen Entscheidungen zu kommen. Im Urheberrecht und Leistungsschutzrecht ist vieles vom Einzelfall abhängig und verschiedene Gerichte sehen die gleiche Sache völlig unterschiedlich.

Wo hast du studiert und was hat dich in die Messestadt gezogen?

Ich bin vor vielen Jahren nach der Schule durch einen Zufall zum Studieren nach Leipzig gekommen. Wie so viele andere hat auch mich diese pulsierende Stadt sehr schnell in ihren Bann gezogen und jetzt, mehr als ein Jahrzehnt später, bin ich immer noch hier. Im Studium hat es mich allerdings auch mal für ein Jahr nach Budapest verschlagen.

Was machst du als junger Familienvater in der Freizeit am liebsten?

In meiner Freizeit bin ich am liebsten draußen unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad. So bin ich zum Beispiel mit meiner Familie im Sommer 1300 km mit dem Rad von Mainz nach Montpellier gefahren. Außerdem gehe ich gerne wandern oder Kanufahren. Im Alltag trifft man mich natürlich eher in den Parks oder auf den zahlreichen Spielplätzen dieser Stadt oder ausnahmsweise auch mal vorm Fernseher, wenn der VfL Osnabrück gerade spielt.

 

Keine Neuigkeiten von Spirit Legal verpassen:
Die Anwälte mit digitaler DNA versenden zweiwöchentlich einen Newsletter
mit relevanten Themen aus Recht, Technologie, Marketing und Wissenschaft.

Digital DNA Newsletter abonnieren

Sie finden alle Digital DNA Newsletter und Schwerpunktthemen in unserem Archiv.

Einen Kommentar schreiben

Tags

ITB Travel Industry Radikalisierung Einwilligung Adwords Markenrecht Scam Hotels Website Twitter Wettbewerbsrecht Suchmaschinenbetreiber Alexa USPTO Datengeheimnis Online Pseudonomisierung Selbstverständlichkeiten wallart Einstellungsverbot Hotel Konferenz Schadenersatz Jahresrückblick Annual Return Internet Meldepflicht Data Breach Hacking Zahlungsdaten Meinung jahresabschluss Europarecht NetzDG Direktmarketing Hinweispflichten information technology Registered Double-Opt-In LikeButton #emd15 Hotellerie Stellenausschreibung Phishing Vergütung Authentifizierung Algorithmen zugangsvereitelung schule Weihnachten Content-Klau handel Datenschutz Reiserecht Barcamp Opentable Bestpreisklausel Presserecht kündigungsschutz Anonymisierung Persönlichkeitsrecht Unlauterer Wettbewerb UWG Kinderrechte Personenbezogene Daten Verbandsklage verlinkung Gesetz Ring Online-Bewertungen Anmeldung Kosmetik Compliance FashionID Berlin Education Kundenbewertungen fake news Kündigung Hotelrecht Ruby on Rails Urheberrecht Datenschutzerklärung Umtausch Namensrecht CRM Onlineplattform Know How Kritik Handelsregister Medienrecht Sampling Ferienwohnung messenger Facebook EC-Karten Einwilligungsgestaltung Instagram CNIL Messe Haftung Restaurant Datenpanne Kekse München Digitalwirtschaft Internetrecht gender pay gap Produktempfehlungen Art. 13 GMV Verpackungsgesetz Osteopathie Internet of Things Unterlassung Behinderungswettbewerb Bußgeld PPC Hotelsterne online werbung Expedia.com brexit Evil Legal PSD2 WLAN Extremisten Identitätsdiebstahl Kreditkarten Medienprivileg BDSG Voice Assistant Auftragsdatenverarbeitung Unternehmensgründung Presse Analytics New Work Wettbewerbsbeschränkung email marketing bgh Videokonferenz Diskriminierung entgeltgleichheit Recht kinderfotos Spirit Legal Sponsoring Spielzeug Freelancer Autocomplete Bildrechte Rückgaberecht Arbeitsvertrag Neujahr Xing Single Sign-On ransom AIDA selbstanlageverfahren FTC anwaltsserie Filesharing Verfügbarkeit Panorama c/o Urheberrechtsreform 2014 Medienstaatsvertrag unternehmensrecht kommunen ransomware § 15 MarkenG gdpr Lizenzrecht Bundeskartellamt Lebensmittel Beacons Schadensersatz Job Machine Learning Löschungsanspruch JointControl Online Shopping vertrag Gäste Mitarbeiterfotografie Beweislast Social Engineering custom audience Wettbewerb Großbritannien Informationspflicht Insolvenz Entschädigung OLG Köln Bundesmeldegesetz Künstliche Intelligenz Exklusivitätsklausel technology Stellenangebot Heilkunde Abhören

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2024, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: