Google AdWords Neuerungen im Sommer und Herbst 2014
Ein Gastbeitrag von Sabrina Kreyßig, Klickkomplizen GmbH
1. Finale Umstellung auf Shopping-Kampagnen (AdWords)
Bereits seit Ende 2013 ist der Kampagnen-Typ Shopping im Google AdWords verfügbar und konnte parallel zu den gewohnten Product Listing Ads (PLAs) getestet werden. Die Einstufung der Priorität von niedrig bis hoch half dabei, neue Shopping-Kampagnen zu bestehenden PLA-Kampagnen ins Verhältnis zu setzen.
Seit Anfang September sind PLA-Kampagnen nun Geschichte. Behutsam wurden Werbetreibende auf die Umstellung vorbereitet und ihnen ein Upgrade-Tool (http://adwords.blogspot.de/2014/08/new-shopping-campaigns-upgrade-tool.html) an die Hand gegeben, mit welchem sich „alte“ Kampagnen einfach umwandeln lassen.
Ab sofort müssen Produktanzeigen auf Google also über Shopping-Kampagnen ausgesteuert werden.
Einige Vorteile:
- Direkte Integration des Merchant Centers (Produkte werden in der Kampagne aufgelistet)
- Verschiedene Ausrichtungsoptionen lassen sich miteinander in ein hierarchisches Verhältnis setzen und können mit unterschiedlichen Geboten ausgesteuert werden
- Für jede Kampagne kann eine Vorauswahl der Produkte getroffen werden (Inventarfilter)
2. Verknüpfung mit Google My Business
Seit einiger Zeit kann das Google AdWords-Konto mit einem Google My Business Account verknüpft werden. Dadurch wird es möglich, einen oder mehrere Unternehmensstandorte im gesamten Konto zu hinterlegen und für einzelne Kampagnen oder Anzeigengruppen auszuwählen. Auch die Aussteuerung für einzelne Geräte wird durch die neue Verknüpfung möglich.
Aufpassen müssen in diesem Fall jedoch Agenturen, die für verschiedene Kunden Einträge im agentureigenen Google My Business hinterlegt haben, da die Adressen aller Kunden für ein verknüpftes AdWords-Konto in Betracht gezogen werden. Hierfür muss unbedingt ein Filter mit dem Unternehmensnamen des Kunden angelegt werden, um alle anderen auszuschließen. Tut man da nicht, entsteht Chaos.
3. Neue Anzeigenerweiterung: Callouts in AdWords
Der neueste Streich von Google nennt sich Callout und ist eine Art abgespeckter Sitelink. Diese „Erweiterungen mit Zusatzinformation“ dürfen maximal 25 Zeichen lang sein und werden unter den Anzeigen mit Trennstrichen voneinander getrennt angezeigt. Was unterscheidet die Callouts von den bekannten Sitelinks? Während Sitelinks als Ergänzung zur Anzeige (und deren Zielseite) auf andere Unterseiten des Shops oder Webseite aufmerksam machen sollen, dienen Callouts dem Zweck, auf USPs hinzuweisen ohne jedoch direkt verlinkt zu sein. Das macht sie zugleich jedoch viel unscheinbarer. Nichtsdestotrotz wird eine Anzeige dadurch optisch vergrößert.
In Callouts lohnen sich Aussagen zu:
- Lieferbedingungen (z.B. „24h Lieferung“)
- Zahlungsmodalitäten (z.B. „sichere Rechnungszahlung“)
- Versandkosten (z.B. „kostenloser Versand“)
- Besonderheiten (z.B. „5 € Gutschein – Code:XXX“)
- Etc.
Rechtlicher Hinweis von Spirit Legal LLP
Gerade mit den knackigen Werbeaussagen in den Callout Extensions von AdWord-Anzeigen sollten Werbetreibende und Unternehmen vorsichtig umgehen. Stichproben haben ergeben, dass „Callouts“ sehr häufig zu einer Werbeaussage führen, die nicht zu 100% richtig ist. Wer z.B. mit „Die Nr. 1 für Damenwäsche“ wirbt oder „24h Lieferung kostenlos“ muss diese Werbeversprechen auch einhalten. Das wird schwierig, denn die Beweislast für die Nr. 1 liegt beim Werbenden und „kostenlose Lieferung“ müsste dann auch das Ausland erfassen. Spitzenstellungsbehauptungen wie „Nr.1“ oder mutige Geschenke wie „kostenloses XYZ“ müssen eben unter allen denkbaren Gesichtspunkten wahr sein.
Das betrifft auch die in AdWords äußerst beliebten Rabattangaben wie „-70% nur heute“ oder „WSV -60%“. Rabattangaben ohne Bezugspreis (z.B. UVP, Ladenpreis etc.) sind grundsätzlich irreführend und wettbewerbswidrig. Vorsicht ist auch geboten bei der Werbung mit Markenprodukten wie „Adidas Predator billig“ oder „TEFAL -40%“, wenn derartige Produkte –auch nur vorübergehend- nicht verfügbar sind. In allen Fällen drohen teure Abmahnungen, die neben den Rechtsanwaltskosten auch Schadensersatz umfassen können. Die Auswahl einer guten Werbeagentur, die Kampagnen sorgfältig aufsetzt, wird dadurch umso wichtiger.
4. Neue Tools für den Poweruser: Google AdWords „Ad Customizers“ für Power User
Google erweitert zudem die Gestaltungsmöglichkeiten für AdWords. Mit den Ad Customizers können dynamische Anzeigen in Echtzeit erstellt werden, die noch besser auf den Nutzer zugeschnitten sind und zu einer höheren Conversion führen sollen. So können beispielsweise Preise oder Produkte an Uhrzeit, tatsächliche Verfügbarkeit und Gerät angepasst werden. Aber auch hier ist zu beachten, dass die Verfügbarkeiten in den Customized Ads auch der Wahrheit entsprechen müssen. Wer mit Billigflügen nach New York für EUR 199,00 wirbt, muss diese auch im Angebot haben. Da auch der AdCustomizer ebenso wie Dynamic Keyword Insertion automatisiert arbeitet und von Datenfeeds bestückt wird, sind Datenqualität und ständige Überprüfung der Kampagnen von großer Bedeutung.