Gastbeiträge auf 16Bars, Frohfroh und Detektor.fm zu BGH-Sampling-Urteil
Rechtsanwalt Henning Fangmann von Spirit Legal hat das BGH-Urteil vom 30.04.2020 (Az. I ZR 115/16) zur Zulässigkeit von Sampling im andauernden Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham in drei Gastbeiträgen bei verschiedenen Medien eingeschätzt und dabei benannt, unter welchen Bedingungen Sampling möglich ist.
Ein 2 Sekunden kurzes Sample schreibt über 20 Jahre Rechtsgeschichte. Das Urteil des BGH vom 30. April 2020 im Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham hat das Potenzial, die elektronische Musikszene nachhaltig zu verändern. Es geht um nichts Geringeres als die Grundlage einer gesamten Musikrichtung. Nach dem BGH-Urteil gibt es vier Möglichkeiten zum rechtssicheren Sampling in der Musik:
- Bei Zustimmung des Rechteinhabers.
- Das Sample wird erkennbar als Zitat genutzt.
- Das Sample wird selbst nachgespielt.
- Das Sample wird stark verändert und ist nicht wiedererkennbar.
Links zu den Gastbeiträgen
- 16Bars: Was geht noch nach Urteil gegen Moses P.? Henning Fangmann im Interview
- Frohfroh: Kraftwerk vs. Moses Pelham – was ist bei Sampling noch erlaubt?
- Detektor.fm: Warum ist Sampling Kunst? Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk wirft erneut die Frage auf, wie Urheberrecht und Musik koexistieren können.
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