Finger weg von Musterverträgen

Stellen Sie sich vor, Sie wollen einen Vertrag mit einem wichtigen Kunden schließen, haben aber keinen Vertragsentwurf parat. Nicht selten gerät man dann in Versuchung, einen Vertrag zu googeln und das erste Vertragsmuster zu verwenden. Es muss ja schnell gehen. Warum das keine gute Idee ist, erläutere ich Ihnen jetzt. Mein Name ist Katharina Hahn. Ich bin Anwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Spirit Legal und werde Ihnen die drei größten Fehler, die man bei der Verwendung von Vertragsmustern vermeiden sollte, erläutern.

Die drei häufigsten Fehler in Musterverträgen

Der erste Fehler, der häufig auftritt, ist, das Vertragsmuster passt gar nicht auf den Einzelfall. Ich möchte einen Dienstleistungsvertrag abschließen, habe aber ein Muster für einen Werkvertrag. Das ist für einen Laien auch nicht so einfach herauszufinden, denn die Grenzen zwischen Dienstleistungs- und Werkvertrag sind fließend. Ob ein Dienstleistungsvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt, ist aber sehr, sehr wichtig, zum Beispiel für die Vergütungsfrage. So kann es sein, dass die Verwendung des falschen Vertragsmusters für einen oder beide Vertragspartner sehr nachteilig ist.

Der nächste Fehler, den es zu vermeiden gilt, ist handwerklich schlechte Vertragsmuster zu nehmen. Die können vor allem zustande kommen, wenn man sich aus verschiedenen Vertragsmustern bedient. So kann es zum Beispiel sein, dass der gleiche Begriff mit unterschiedlichen Terminologien verwendet wird, zum Beispiel heißt in einem Absatz der Kunde "Kunde", im nächsten heißt er "Auftragnehmer". Außerdem ist es schlechtes Handwerk, wenn man Überflüsssiges oder Dinge, die sowieso schon gesetzlich geregelt sind, in den Vertrag aufnimmt. Das führt mehr zur Verwirrung der Vertragsparteien, als dass es irgendeiner Partei hilft.

Der letzte, aber auch gleichzeitig schwerwiegendste Fehler ist es, die Hauptleistungspflichten gar nicht zu regeln. Aus den meisten Vertragstexten geht gar nicht hervor, welche Partei was zu tun hat und wie sich denn die Vergütung für welche Tätigkeit konkret zusammensetzt.

Die Alternative zum Mustervertrag

Im Zweifel rate ich Ihnen auf jeden Fall kein Vertragsmuster zu verwenden, sondern folgende Alternative: Verwenden Sie einen Onepager, in dem Sie die wichtigsten Dinge, die Sie regeln wollen zusammentragen und im Übrigen kann auf das Gesetz verwiesen werden. Die gesetzlichen Regelungen sind für beide Parteien meist sehr ausgewogen.

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