Farm Simulator oder doch Farming Simulator?

Werktitelschutz bei beschreibenden Angaben

Großes Weizenfeld vor blauem Himmel, darauf ein Traktor
Kein weites Feld zwischen „Farming“ und „Farm“ – Gericht bestätigt Unterlassungsanspruch | © Linh Nguyen, stocksnap.io

Was ist ein Werktitel?

Hinter der Bezeichnung „Werktitelschutz“ verbirgt sich der markenrechtliche Schutz der Namen oder besonderen Bezeichnungen von Büchern, Filmen, Liedern, Computerprogrammen etc.

Ein Werktitel bezeichnet ein solches Werk und dient der Unterscheidung eines Werks von anderen Werken, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes zu enthalten. Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu einer Marke, deren Hauptfunktion gerade der Hinweis auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung ist.

Wie entsteht Werktitelschutz?

Der Werktitelschutz entsteht ohne formelles Verfahren. Voraussetzung ist lediglich das Vorliegen eines kennzeichnungskräftigen Titels und die Benutzung im Inland.

Entscheidung des OLG Köln

Das Oberlandesgericht Köln hat nunmehr eine Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt, wonach die Klägerin als Inhaberin des Werktitels „Farming Simulator 2013“ der Beklagten den Vertrieb eines Spiels unter dem Titel „Farm Simulator 2013“ untersagen konnte (Urteil des OLG Köln vom 28.11.2014, Az.: 6 U 54/14).

Entscheidend war die Frage, ob die Bezeichnung „Farming Simulator 2013“ für ein Computerspiel, in dem der Betrieb eines Landwirtschaftsunternehmens simuliert wird, hinreichend kennzeichnungskräftig im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG ist. Das Gericht weist darauf hin, dass der Titel „Farming Simulator 2013“ stark beschreibenden Charakter hat und als Marke nicht schutzfähig wäre.

Niedrigere Anforderungen an Kennzeichnungskraft beim Werktitelschutz

Im Bereich der Werktitel verhält es sich jedoch anders. Bei bestimmten Werkkategorien wird eine ausreichende Kennzeichnungskraft auch bei stark beschreibenden Titeln angenommen, da dem Verkehr schon immer verschiedene Produkte unter sehr ähnlichen Bezeichnungen angeboten wurden (z.B. Zeitungen).

Das Gericht hat dann festgestellt, dass Käufer von Simulationsspielen daran gewöhnt sind, einzelne Spiele anhand von wenig aussagekräftigen Titeln zu identifizieren. Deshalb ist die Bezeichnung „Farming Simulator 2013“ zwar weit unterdurchschnittlich, aber noch hinreichend, kennzeichnungskräftig für ein Landwirtschafts-Simulationsspiel.

Da die Bezeichnung „Farming Simulator 2013“ kennzeichnungskräftig ist und Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung „Farm Simulator 2013“ besteht, hat die Klägerin gegen die Beklagte einen Unterlassungsanspruch.

Tipps zum Schutz von Werktiteln

  • Wenn Sie planen, ein Buch, Lied, Computerprogramm oder Ähnliches unter einer Bezeichnung zu veröffentlichen, die einem bereits erschienenen Produkt ähnelt, sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.
  • Niedrige Anforderungen an die Unterscheidungskraft bei Werktiteln gelten nicht generell, sondern nur bei Werkkategorien bei denen sich der Verkehr daran gewöhnt hat, dass nur geringe Unterschiede zwischen den einzelnen Werknamen besteht (z.B. Tageszeitungen).
  • Um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden und den Zeitrang des Schutzes möglichst positiv zu gestalten, ist es sinnvoll, den Titel des Werkes in einer entsprechenden Titelschutzanzeige anzukündigen.

Tags

Internet of Things 2014 ransom Neujahr #bsen Zahlungsdaten technik transparenzregister Internet Marke Booking.com Custom Audiences EuGH USPTO Informationsfreiheit LG Hamburg Beleidigung Sitzverlegung Erschöpfungsgrundsatz Education Produktempfehlungen Impressum Twitter Suchalgorithmus Trademark Großbritannien Amazon Hotel Urheberrecht Fotografie Vertragsgestaltung Einzelhandel Auftragsverarbeitung datenverlust Referendar BDSG § 5 UWG drohnen Consent Management New Work fake news Gesundheit recht am eigenen bild Sampling Kundenbewertungen Spirit Legal Kekse Rückgaberecht Suchmaschinen Werbekennzeichnung Restaurant targeting selbstanlageverfahren Hackerangriff Geschäftsgeheimnis Selbstverständlichkeiten Kleinanlegerschutz Abmahnung Unternehmensgründung Prozessrecht berufspflicht Zustellbevollmächtigter Panoramafreiheit Home-Office Niederlassungsfreiheit Barcamp Bundesmeldegesetz Bildrecherche Nutzungsrecht Corporate Housekeeping Gastronomie LikeButton Facebook Asien gender pay gap 3 UWG Deep Fake Einwilligungsgestaltung Osteopathie Türkisch Datenportabilität Domainrecht Reise Bestandsschutz Onlineshop Herkunftsfunktion patent #emd15 Registered Schadensfall Rabattangaben Gäste Beacons OLG Köln Löschungsanspruch Datenschutzgrundverordnung Data Protection Rufschädigung Newsletter YouTube fristen Datenschutzbeauftragter Suchmaschinenbetreiber Artificial Intelligence Hotelvermittler Erbe ReFa Email Adwords Erdogan § 15 MarkenG § 5 MarkenG News Exklusivitätsklausel Meinungsfreiheit Verpackungsgesetz Google Bots neu Vertragsrecht Ruby on Rails brexit Schöpfungshöhe Behinderungswettbewerb FashionID USA Urteil Gesamtpreis Markenrecht SSO Wettbewerbsverbot Gepäck UWG EU-Kommission right of publicity Phishing Arbeitsunfall informationstechnologie Identitätsdiebstahl Anmeldung Informationspflicht Leipzig Presserecht Class Action Boehmermann Gegendarstellung Job Algorithmen Ring Jugendschutzfilter Kündigung Direktmarketing Heilkunde Datenschutz Foto veröffentlichung Filesharing Lohnfortzahlung Sicherheitslücke Evil Legal Einverständnis Doxing email marketing Gesichtserkennung Distribution Gaming Disorder Finanzaufsicht Überwachung events Online-Portale Journalisten online werbung Ferienwohnung Microsoft hate speech PSD2 Limited Vergütungsmodelle wallart Suchfunktion videoüberwachung Markensperre Online Shopping handel Voice Assistant Cyber Security Art. 13 GMV Insolvenz Unterlassung Irreführung Recap zahlungsdienst ITB AfD nutzungsrechte Videokonferenz messenger kinderfotos Freelancer Meldepflicht

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2024, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: