DSB: „Transparenz“ nach der DSGVO und der KI-VO-E – Ein Rechtsvergleich mit Empfehlungen zur Umsetzung
Verantwortliche müssen gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DSGVO Datenschutzinformationen „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ bereitstellen. Dabei stellt sich für Verantwortliche in der Praxis die Frage, wie mit der abstrakten Verpflichtung zur „Transparenz“ umzugehen ist. Besonders herausfordernd wird dies im Rahmen der künftigen „KI-Verordnung“, wenn es um die Verarbeitung von Daten mittels künstlicher Intelligenz geht. Im Folgenden werden die Begrifflichkeiten der Transparenz nach der DSGVO und der KI-Verordnung-E dargestellt und Empfehlungen für die Umsetzung in der Praxis ausgesprochen.
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