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DSB: Die neuen Leitlinien des EDSA zum Umgang mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Rechtsanwältin Elisabeth Niekrenz schreibt im Datenschutz-Berater über die neuen Leitlinien des EDSA zum Umgang mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Bild: Datenschutz-Berater / Nadja Eckart-Vogel

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 14.01.2021 einen Entwurf für neue Leitlinien zum Umgang mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zur Konsultation veröffentlicht (EDSA, Guidelines 1/2021, v. 1.0). Die Leitlinien illustrieren anhand von Fallbeispielen, wie Datenschutzvorfällen vorgebeugt werden kann, welche Maßnahmen zur Risikoeindämmung getroffen werden sollten und wie im Ernstfall zu reagieren ist. Ein Fokus liegt auf der Bewertung der Risiken für die Betroffenen, deren Abschätzung entscheidend für das Bestehen von Melde- und Benachrichtigungspflichten ist. Bis zum 02.03.2021 konnten Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden.

Spirit Legal Rechtsanwältin Elisabeth Niekrenz schreibt im Datenschutz-Berater 04/2021. Der Beitrag ist hier im Volltext abrufbar:

DSB: Die neuen Leitlinien des EDSA zum Umgang mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

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