Der neue California Privacy Rights Act (CPRA) – „DSGVO 2.0” in Kalifornien?
Datenschutz und USA: Das sind zwei Begriffe, die – zumindest aus europäischer Sicht – nicht unbedingt miteinander einhergehen. Spätestens seit Schrems II sind die Problematiken rund um den Datentransfer in die USA jedem Datenschützer geläufig. Der derzeitige Versuch, die Datenübermittlung durch ein neues „Privacy Shield“, das „transatlantic data privacy framework“ (TADPF), auf rechtlich sichere Füße zu stellen, verdeutlicht, wie unterschiedlich Datenschutz in den USA gehandhabt wird. Kalifornien möchte nun Vorreiter im amerikanischen Datenschutzrecht sein und hat den CPRA auf den Weg gebracht, der auffallend viele Parallelen zur DSGVO aufzeigt. Schlechte Kopie oder ein großer Schritt im kalifornischen Datenschutz?
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